Köln | Mögliche Auswirkungen der EU-Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) auf die Daseinsvorsorge diskutierte heute das Kölner Netzwerk der Daseinsvorsorge im Historischen Rathaus der Stadt Köln mit Spitzenvertretern aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft aus Köln und der Region.

Diese Abkommen betreffen aus Sicht des Netzwerkes nicht nur die Liberalisierung des Warenhandels, sondern auch die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen, und somit auch Dienstleistungen der Daseinsvorsorge.

In der Schlussrunde stimmte man überein, dass die Wahrung des EU-Rechtsrahmens zu Dienstleistungen der Daseinsvorsorge in CETA und TTIP nicht gesichert erscheint. Dies gelte zum Beispiel für die Zulässigkeit von Direktvergaben, interkommunaler Kooperation oder die Vergaben nach ökologischen und sozialen Kriterien.

Autor: dd