Köln | Der Kölner Stadtdechant Msgr. Robert Kleine fordert eine zeitnahe Zulassung öffentlicher Gottesdienste und bezieht sich, neben der Versicherung, dass die katholischen Kirchen in der Lage wären die Hygieneregeln umzusetzen, auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte zwar zunächst die Rechtmäßigkeit eines Verbots von öffentlichen Ostergottesdiensten in den Kirchen, mahnte aber eine zeitliche Befristung an, da es sich hierbei um einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit handele. Jetzt gibt es Lockerungen und bei vielen Gläubigen herrscht Unverständnis darüber, dass Geschäfte und Autohäuser öffnen dürfen, aber nicht Kirchen.

Stadtdechant Msgr. Robert Kleine in einer schriftlichen Mitteilung: „Ich erwarte von der heute tagenden Innenministerkonferenz zeitnahe Schritte in Richtung der Zulassung öffentlicher Gottesdienste. Das Recht auf freie Religionsausübung muss im Sinne des Bundesverfassungsurteils so weit wie möglich gewährt werden! Als katholische Kirche können wir gewährleisten, dass in unseren Kirchen nur Gottesdienste gefeiert werden, die den geltenden strengen Hygienebestimmungen entsprechen. Gerade in unseren Kirchenräumen ist zum Beispiel durch die in der Regel feste Möblierung die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von mindestens 1,5 Metern einfacher zu gewährleisten als in Geschäften. Ich gehe davon aus, dass in einem ersten Schritt die Anzahl der Gläubigen pro Gottesdienst auf Grundlage der Größe des Gotteshauses beschränkt sein wird. Dann werden wir gerne die Anzahl der Gottesdienste erhöhen, sodass jeder, der mitfeiern möchte, die Gelegenheit erhält, im Gottesdienst aus der Frohen Botschaft gerade in dieser Zeit Trost und Hoffnung zu erfahren.“

Autor: Von Redaktion