Köln | Der Kölner Zoll hat für alle Kölnerinnen und Kölner die in den Süden starten oder noch viel weiter eine Liste mit Tipps zusammengestellt was man aus der Ferne mitbringen darf und was nicht. Hier die Zusammenfassung der report-k.de Redaktion zu Reisefreimengen, Artenschutz oder Produktpiraterie.

Wer in Länder reist, die nicht zur EU gehören oder auf die Kanarischen Inseln der sollte sich bei der Einreise an die Reisefreimengen halten. Wer mehr mitbringen will muss die Waren deklarieren und Einfuhrabgaben zahlen.

Wer mindestens 17 Jahre alt ist darf mitbringen:
> 200 Zigaretten
> 1 Liter Alkohol
Wer mit dem Flugzeug oder Schiff einreist darf Waren, etwa Mode oder Schmuck im Warenwert von maximal 430 Euro einführen. Wer mit dem Auto unterwegs ist den gilt als Gesamtwert sogar nur 300 Euro. Wer Waren einführt die über diesen Wertgrenzen liegen, der muss den gesamten Warenwert verzollen und nicht nur die Differenz. Es spielt dabei keine Rolle ob man die eingeführten Waren für sich selbst nutzen will oder weiterverschenken.

Zum Artenschutz erklärt Gerd Plinz vom Hauptzollamt Köln: „Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf lebende Exemplare aus Fauna und Flora zu verzichten. Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist untersagt oder streng reglementiert. Verstöße werden verfolgt und zudem müssen Sie neben der Einziehung der Waren mit hohen Bußgeldern oder gar Strafen rechnen.“

Produkte von Markenherstellern, die in Urlaubsländern für vermeintlich günstige Preise zu erwerben sind, entpuppten sich häufig als Fälschungen oder billige Kopien. Hier warnt der Zoll vor allem vor giftigen Farbstoffen, die in der Produktion oft verwendet würden. Wer diese Waren einführt muss sie in seinem persönlichen Reisegepäck mit sich führen und muss sich ebenfalls an die Warenwertgrenzen halten.

Barmittel: Wer mehr als 10.000 Euro in die EU einführt muss dies ohne Aufforderung beim Zoll schriftlich deklarieren. Plinz vom Kölner Zoll: „Damit soll die Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen verhindert werden. Innerhalb der EU muss beim Grenzübertritt mitgeführtes Bargeld ab 10.000 Euro oder mehr nur nach Aufforderung mündlich angezeigt werden.“

Autor: Andi Goral