Wiesbaden | Im sogenannten Bergisch Gladbacher Missbrauchskomplex ist ein 39-Jähriger zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom Montag hervor. Der Mann soll demnach für 13 Jahre ins Gefängnis.

Zudem wurde anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Das Gericht folgte damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Konkret wurde der 39-Jährige wegen über 50 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie verurteilt.

Der Mann soll seit Januar 2014 seine Kinder zum Teil schwer sexuell missbraucht haben. Von den Taten soll er Bild- und Videoaufnahmen erstellt und diese im Anschluss in Einzel- und Gruppenchats weitergegeben haben. Die Verhandlung fand zum Schutz der Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Kinderschutzbund begrüßt Urteil im Fall Bergisch Gladbach

Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, hat das jüngste Urteil im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach begrüßt. „Das ist ein angemessenes Urteil“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Dienstagsausgabe). „Wir freuen uns, dass die Ermittlungsbehörden in Nordrhein-Westfalen so gut und erfolgreich gearbeitet haben.“

Hilgers warnte aber auch vor einer Überlastung von Polizei und Justiz: „Der Fall ist nur ein Baustein in dem gesamten Komplex. Noch immer harren tausende Datenträger der Auswertung, weil das Personal fehlt.“ Zudem führe die geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts bundesweit zu weiterem Personalmangel, weil Strafverfahren dann nicht mehr eingestellt werden könnten.

„Solange Polizei und Justiz nicht entsprechend mehr Personal bekommen, ist die ganze Strafverschärfung eher Symbolpolitik“, sagte Hilgers. „Das macht mir Sorgen.“ Der Präsident des Kinderschutzbundes forderte neben zusätzlichem Personal, dass von sexueller Gewalt betroffene Kinder nicht mehr erst im Gerichtsverfahren gehört würden, sondern früher.

Sie sollten direkt nach Aufdeckung einer Tat vor einem entsprechend geschulten Richter aussagen; das Video der Aussage könne später vor Gericht und möglicherweise anderen Richtern gezeigt werden. „Dann könnte man früher mit der Therapie der Kinder beginnen“, so Hilgers. „Denn je später die Therapie beginnt, desto schwieriger wird sie.“

Autor: dts