Symbolbild Fußball

Köln | Die Entscheidung traf das Kreissportgericht Köln. Die erste Mannschaft des Jugend Sport Verein 1996 Genclerbirgli (JSV Köln I ) wird wegen unsportlichen Verhaltens für zwei Jahre vom Pflicht- und Freundschaftsspielbetrieb ausgeschlossen. Der Zeitraum: 26. Juli 2023 bis 2025. Allerdings gibt es eine Bewährungsfrist.

Die Sache vor dem Kreissportgericht Köln brachte der Afrika FC Köln gegen den Jugend Sport Verein 1996 Genclerbirgli ins Rollen. Das geht aus den amtlichen Mitteilungen des Fußballverbandes Mittelrhein Nr. 30 vom 28. Juli 2023 hervor. Dort ist die Entscheidung veröffentlicht. Es ging um den Verdacht, dass Genclerbirgli einen gesperrten Spieler unter falschem Namen und mit einem gefälschten Spielerpass aufstellte und bei den Kreisliga C-Spielenn einsetzte. Es handelte sich um die Partien:

Afrika Köln I – JSV Köln I am 29.05.2023
JSV Köln I – Schwarz-Weiß II am 04.06.2023
Lindenthal-Hohenlind III – JSV Köln I am 11.06.2023

Das Kreissportgericht stellte in seiner mündlichen Verhandlung am 26. Juli fest, dass die erste Mannschaft des Jugend Sport Verein 1996 Genclerbirgli wegen unsportlichen Verhaltens aufgrund eines Einsatzes eines Spielers innerhalb seiner Sperrfrist auf falschem Namen / Spielerpass in drei Fällen vom Pflicht- und Freundschaftsspielbetrieb vom 26.07.2023 bis zum 26.07.2025 ausgeschlossen wird. Die Vollstreckung der Strafe wird ab dem 27.07.2024 für den verbleibenden Strafzeitraum von 365 Tagen zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit wird auf den Zeitraum vom 27.07.2024 bis zum 27.07.2026 festgesetzt. Es wird die sofortige Wirksamkeit aus Gründen der sportlichen Disziplin angeordnet. Der Verein hatte drei Tage Zeit Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Kreissportgerichts einzulegen.

Zudem entschied das Kreissportgericht Köln, dass gegen zwei Mitglieder des Vereins Sportrechtsverfahren eröffnet werden.

ag