Berlin | Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe zum Schmerzensgeld für zu Unrecht Sicherungsverwahrte Straftäter sorgt für Kritik. „Der deutsche Steuerzahler muss schon für die Überwachung dieser Verbrecher zahlen“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) der „Bild-Zeitung“. Dass sie jetzt auch noch eine hohe Entschädigung erhalten sollten, könne der Normalbürger nicht verstehen.

Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), sagte „bild.de“: „Bei dem Urteil dreht sich mir der Magen um, aber es entspricht der bisherigen Rechtsprechung. Das Geld wäre allerdings bei den Opfern als verspätete Wiedergutmachung besser aufgehoben gewesen.“ Ganz ähnlich argumentiert auch Bernhard Witthaut, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP).

Witthaut sagte „bild.de“: „Juristisch ist das Urteil nicht anders zu erwarten gewesen, für die Opfer der Täter ist es allerdings ein Schlag ins Gesicht.“ Jörg-Uwe Hahn (FDP), Hessens Justizminister und Vorsitzender der Justizministerkonferenz von Bund und Ländern, verteidigt das Urteil: „Deutschland muss akzeptieren, dass in den Jahren 1998-2004 schlicht Fehler bei der Konzeption der Sicherungsverwahrung gemacht wurden. Dafür müssen wir jetzt teuer nachsitzen.“

Entschädigungen für Straftäter – legal, aber auch legitim?

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Autor: dts | ncn