Köln | Stadionbad: Studenten erhalten Sondertarif für Sauna + Stadt weist auf Frist bei Vergabeverfahren für Veranstaltungen auf Plätzen in der Innenstadt hin

Stadionbad: Studenten entspannen zum Sondertarif

In wenigen Tagen beginnt das Sommersemester und damit wieder eine stressige Zeit für viele Studierende in Köln. Wer eine Auszeit von Vorlesungen und Seminaren benötigt, bekommt vom 1. April bis 30. Juni 2013 in der Sauna Stadionbad einen Sonderpreis.
Die Aktion gilt sowohl für Auszubildende als auch für Studenten aller Kölner Hochschulen.

Gegen Vorlage eines gültigen Studenten- oder Ausbildungsnachweises in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis können die Gäste vier Stunden Entspannung in der Sauna Stadionbad für nur 9,90 Euro genießen. Dieser Aktionspreis ist zusätzlich über die Vorteilskarten rabattierbar.

+++ +++ +++

Stadt weist auf Frist bei Vergabeverfahren für Veranstaltungen auf Plätzen in der Innenstadt hin

Das Amt für öffentliche Ordnung macht darauf aufmerksam, dass nach dem städtischen
Vergabekonzept Veranstalter für die Nutzung von öffentlichen Plätzen in der Kölner Innenstadt Fristen für ihre Anträge einhalten müssen. Wer für das dritte und vierte Quartal 2013 auf den zentralen Innenstadtplätzen Veranstaltungen plant, muss bis zum
19. April 2013 einen Antrag stellen.

Die Frist ist notwendig, um gemäß dem städtischen Vergabekonzept dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales in seiner Sitzung am 10. Juni 2013 eine Liste der beantragten Veranstaltungen vorlegen zu können.

Bei Antragstellung ist laut Stadt Köln Folgendes zu beachten:

Der Antrag muss zwingend den im Vergabekonzept (Ziffer 4.1) genannten Qualitätszielen und Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Außerdem sind folgende Unterlagen beizufügen:
– ein (bauliches) Veranstaltungs- sowie Auf- und Abbaukonzept mit einem Zeitplan für
die Veranstaltung selbst und für den Auf- und Abbau,
– ein genauer Lageplan bezogen auf die Platzfläche mit sämtlichen Aufbauten, einschließlich
von Flucht- und Rettungswegen und Bewegungs- und Aufstellflächen der
Feuerwehr sowie von Fluchtwegen und Entleerungsflächen aus unterirdischen Verkehrsanlagen
wie beispielsweise U-Bahn-Anlagen und Tiefgaragen,
– gegebenenfalls ein veranstaltungsbedingt erhöhtes Sicherheitskonzept, in dem
– die Belegungsdichte und die Flucht- und Rettungswegsituation beschrieben wird,
– situationsbedingt der Einbau von Wellenbrechern vorgesehen wird,
– der eventuelle Einsatz der Feuerwehr unter Berücksichtigung der dazu notwen
digen Anfahr- und Rettungswege erläutert ist,
– zusätzlich auch ersichtlich ist, dass bei der Auf- und Abbauphase der Veranstal
tung die Erreichbarkeit der Nachbarbebauung mit Einsatzfahrzeugen der Feuer
wehr weiterhin gewährleistet wird,
– gegebenenfalls ein Verkehrskonzept bei Großveranstaltungen mit hohem Publikumsaufkommen
für die An- und Abreise der Besucher,
– gegebenenfalls eine Bestätigung über die Durchführung eines behördlich angeordneten
Sanitätsdienstes einschließlich der dazu gehörenden Einsatzkonzeption,
– ein eigenständiges Beschwerdemanagement während der Veranstaltung sowie der
Auf- und Abbauarbeiten und Benennung eines Ansprechpartners für die Stadtverwaltung;
zudem Benennung eines Ansprechpartners auch bei Subunternehmen beziehungsweise
nachgeordneten Auftragsunternehmen, die zuständig und im Sinne des Gesamtkonzeptes
wie ein Betreiber verantwortlich sind,
– ein Schallschutzprognose-Gutachten bei lärmintensiven Veranstaltungen,
– ein Reinigungskonzept, das sowohl die Beseitigung von Verschmutzungen und Müll
während der Veranstaltung als auch insbesondere danach umfasst,
– ein Sanitärkonzept bei Großveranstaltungen.

Autor: dd