Köln | Kurznachrichten für Köln: Beistandschaft Innenstadt vorübergehend geschlossen +++ Nutzungszeit von Grabstätten läuft ab – Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden +++

Beistandschaft Innenstadt vorübergehend geschlossen

Im Bezirksrathaus Innenstadt, Ludwigstraße 8, bleibt die Beistandschaft des Bezirks-jugendamtes vom 25. bis 27. Februar 2015 geschlossen. Grund ist die Installation einer neuen Software mit den dazugehörigen Schulungen. Unaufschiebbare Beurkundungen können im Notfall am 26. und 27. Februar 2015 zu den üblichen Öffnungszeiten im Bezirksrathaus Nippes, Neusser Straße 450, 50733 Köln-Nippes, vorgenommen werden.

Nutzungszeit von Grabstätten läuft ab – Verlängerung muss rechtzeitig vor Ablauf beantragt werden

Auf den fünf Zentral- und verschiedenen Stadtteilfriedhöfen enden bei Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung nach der Ruhezeit von zwölf Jahren die Nutzungsrechte. Wer ein solches zwischen dem 1. Februar und 30. April 2003 auf Melaten, dem Nord-, West-, Süd- und Ostfriedhof oder auf den Friedhöfen Chorweiler, Dünnwald, Deutz, Kalk, Lehmbacher Weg, Leidenhausen, Mülheim, Schönrather Hof, Sürth oder Worringen erworben hat, kann dieses auf Antrag um ein bis zwölf Jahre verlängern lassen. Die aktuelle Jahresgebühr beträgt 147,08 Euro. Der Verlängerungsantrag muss innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Friedhofsverwaltung eingereicht werden.

Autor: dd