Er habe Stadtdirektor Guido Kahlen beauftragt, kurzfristig einen Vorschlag für den Stadtvorstand zu erarbeiten, in welcher Form die städtischen Regelungen angepasst werden können. Hierbei seien sowohl die Anhebung der Wertgrenzen, aber auch notwendige Änderungen in den Bearbeitungs- und Prüfverfahren sowie die personelle Ausstattung zu berücksichtigen. Der Bund hatte im Zuge der Verabschiedung des Konjunkturpakets II die Länder aufgefordert, das Vergaberecht zu vereinfachen und die Vergabegrenzen anzupassen. Nachdem am 20. Februar auch der Bundesrat dem Konjunkturpaket II zugestimmt hat, warten die Kommunen nun auf eine zügige Klärung der noch offenen Fragen durch das Land. Dabei geht es vor allem um die Weiterleitung der Finanzhilfen und die konkrete Verwendung. So ist zum Beispiel nach wie vor unklar, was unter einer „zusätzlichen Investition“ zu verstehen ist.

[nh]