Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, sei die von den deutschen Atomkraftwerksbetreibern erhobene Abgabe verfassungsgemäß und europarechtskonform. Der Energiekonzern EnBW hatte im Juli 2011 gegen die Steuer Klage erhoben. Die Brennelementesteuer ist eine Verbrauchsteuer in Deutschland, die von Betreibern von Kernkraftwerken seit Anfang Januar 2011 erhoben wird. Das schwarz-gelbe Kabinett unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschloss im Juni 2010, diese Steuer einzuführen, um zusätzliche Einnahmen für den Staat zu generieren. Das Steuergesetz trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Finanzgerichte in anderen Bundesländern wie Hamburg oder Bayern hatten die Kernbrennstoffsteuer bislang in Frage gestellt.

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