Bonn | Im Kampf gegen Rechtsextremismus in deutschen Burschenschaften hat ein liberales Mitglied vor Gericht einen Teilerfolg errungen. Ein umstrittener Burschenschafter-Funktionär aus Bonn muss sich weiter bestimmte Rechtsextremismus-Vorwürfe gefallen lassen, wie das Landgericht Bonn heute entschied.

Der Burschenschafter Christian Becker darf weiter behaupten, der Schriftleiter der „Burschenschaftlichen Blätter“, Norbert Weidner, sei „höchstwahrscheinlich einer der Köpfe der rechtsextremen Bewegung, die aus Burschenschaftern, NPD und Kameradschaften besteht“ und strebe die Gründung einer „rechtsextremen Studentenpartei“ an. Weidner hatte in dem Zivilverfahren auf Unterlassung der Äußerungen unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro geklagt. Die Richter werteten die Aussagen Beckers aber als eine freie Meinungsäußerung und keine unzulässige Schmähkritik. Der Rechtsanwalt von Weidner, Björn Clemens, erklärte: „Diese Entscheidung ist juristisch nicht nachvollziehbar.“ Er will das Urteil genau prüfen. Eine Revision ist zugelassen.

Der Fall hatte zum Prozessbeginn vor einer Woche bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil erstmals Interna aus der Szene vor Gericht getragen wurden. In einem dritten Punkt gab das Gericht Weidner aber recht. Becker, Gründer der Initiative „Burschenschafter gegen Rechtsextremismus“, darf nicht mehr erklären, dass Weidner seine E-Mails gehackt habe. Weidner und Becker gehören beide der Bonner Burschenschaft Raczek an.

Weitere Schritte angekündigt

Becker nannte das Urteil einen „Meilenstein in der 200-jährigen Burschenschafter-Geschichte“. Er will jetzt weiter gegen eine nach seiner Einschätzung zunehmende Unterwanderung der Burschenschaften durch Neonazis vorgehen. Mehrere Verfahren seien bereits im Gange, auch gegen ihn selbst. Nach Einschätzung von Becker sind etwa 1.500 der 10.000 Burschenschaftsmitglieder in Deutschland rechtsextrem. Nur wenige Mitglieder würden dagegen aufbegehren. „Das ist ein Armutszeugnis für uns Burschenschaften“, sagte er der Nachrichtenagentur dapd.

Autor: Fabian Wahl | dapd