In Wahrheit sollten die Geschädigten mit weiteren Mittätern zusammen geschlagen werden. Zwei der Opfer sollen zu Beginn der Auseinandersetzung zu Boden geschlagen worden sein. Die beiden anderen sollen ebenfalls zu nächst von einem der Angeklagten niedergeschlagen bzw. niedergetreten und mit Hilfe eines Totschlägers angegriffen worden sein. Beide sollen danach von dem ältesten Angeklagten drei- bzw. viermal mit einem Butterflymesser in Brust, Bauch bzw. Rücken gestochen worden sein. Bei einem der Opfer bestand akute Lebensgefahr, ihm musste die Milz entfernt werden.

[nh]