Köln | aktualisiert | Vor dem Kölner Landgericht wird heute der Fall eines 27-Jährigen verhandelt, der sich wegen Mordes an einem Mitarbeiter eines Schnellrestaurants am Kölner Hauptbahnhof verantworten muss.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten Mario F. zur Last, am 21. November 2014 in der C-Passage des Kölner Hauptbahnhofs einen Menschen aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben.

Auslöser: Pizza mit Käserand

Laut Anklage beschwerte F. sich im „Pizza Hut“ am Kölner Hauptbahnhof nach dem Verzehr einer Pizza lautstark über die Käserandfüllung und löste dadurch eine Diskussion mit dem Geschädigten, einem Mitarbeiter des „Pizza Hut“ aus, die letztlich dazu führte, dass der Geschädigte den Angeklagten nach draußen verbrachte. Kurz darauf soll der Angeklagte mit einem Messer in das Schnellrestaurant zurückgekehrt sein und dieses dem Geschädigten im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung aus Wut über die Käserandfüllung und den selbst verschuldeten Rauswurf zweimal tief in den Oberkörper gerammt haben. Eine erste Messer-Attacke habe der Angegriffene noch abwehren können, so die Staatsanwaltschaft, dann sei es zu einer Rangelei gekommen.

Dabei habe F. mit der acht Zentimeter lange Klinge des Messers zweimal kurz hintereinander an zwei Stellen die linke Herzkammer des Verstorbenen durchstochen. Dieser sei infolge äußerer und innerer Blutungen noch am Tatort verstorben.

Angeklagter hat schon zwei Jugendhaftstrafen verbüßt

Nach dem Verlesen der Anklageschrift gab der Angeklagte, der sich seit dem 21. November, dem Tag der Tat, in Untersuchungshaft befindet, durch seinen Pflichtverteidiger Rosentreter eine Erklärung ab. In dieser entschuldigte er sich bei den Angehörigen des Opfers, es täte im leid, dass seinetwegen ein Mensch gestorben sei, so F. in der schriftlich verfassten Erklärung. An die Tat selbst könne er sich nicht mehr erinnern. Wenn er jedoch nach der Verhaftung gesagt habe, dass er in Notwehr gehandelt habe, dann müsse dies auch der Tatsache entsprechen, da er ansonsten nicht so gehandelt hätte, so F. in der Erklärung.

F. war laut eigenen Angaben am 21. November 2014 zu seiner damaligen Freundin nach Eschede bei Celle aufgebrochen, um mit ihr dort ein neues Leben zu beginnen. Dafür habe er seine kompletten Ersparnisse, Bargeld in Höhe von 1.800 Euro, mit sich geführt. Aufgrund dieses Bargeldbetrages habe er ein Messer bei sich geführt. Für die Zugfahrt habe er sich mehrere 0,5-Liter-Dosen Bier gekauft, die er bis nach Köln getrunken habe. An die genaue Anzahl der Dosen könne er sich nicht erinnern.
F. machte auch Angaben zu seiner Person. Der 1987 in Saarbrücken geborene F. wuchs zusammen mit seinem Stiefvater, seiner Mutter und seinem jüngeren Bruder in Saarburg auf.  Nachdem er die achte Klasse der Hauptschule wiederholt hatte, ging er nach der neunten Klasse zunächst ohne Abschluss von der Schule ab, holten seine Abschluss später nach und begann im Jahre 2005 eine Maurerlehre. Diese brach er nach einem halben Jahr ab, nachdem es zu Problemen mit dem Chef gekommen war.

2006 dann der erste Aufenthalt in der JVA Ottweiler, wo er ein Jahr Jugendhaft verbüßte.  2008 wurde er erneut zu einer Jugendhaftstrafe verurteilt, diesmal zu drei Jahren und drei Monaten. Nach seiner Entlassung absolvierte er zwischen 2011 und 2013 eine Dachdeckerlehre. Im Anschluss habe er im Betrieb seines Stiefvaters gearbeitet.  Im Jahre 2010 habe er etwa ein halbes Jahr sehr viel gefeiert und Drogen wie Ecstasy und Amphetamin zu sich genommen, so F. in seiner Einlassung. Auch davor und danach sei es zum Drogenkonsum gekommen.

Autor: dd
Foto: Der Angeklagte F. hinter einem Aktenordner und sein Pflichtverteidiger Rosentreter.