Düsseldorf | Der Landtag von Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich nächste Woche unter anderem mit dem Thema Randalierer bei Fußballspielen. Beantragt hatte dies die FDP Fraktion. Innenausschuss, Sportausschuss, Ausschuss für Familie und Jugend sollen am Donnerstag, 7. März 2013, die Problematik von Chaoten im Umfeld von Fußballspielen erörtern. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am Donnerstag, 7. März 2013, wird sich mit dem Krankenhausplan 2015 auseinandersetzen und wird den vom Kabinett beschlossenen Plan mit Fachleuten erörtern.

Rauchmelder verpflichtend

Jährlich sterben in Deutschland bei Wohnungsbränden 400-500 Menschen, ca. 5000 werden schwer verletzt, so die Landesregierung in einem Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung. Obwohl Rauchmelder potentielle Lebensretter seien und besonders nachts die Wohnungsnutzer rechtzeitig vor den Gefahren von Feuer und Rauch warnen könnten, gäbe es in Nordrhein-Westfalen in immer noch ca. zwei Drittel der Wohnungen keine Melder. Nunmehr sollen durch eine Änderung der Bauordnung verpflichtende Regelungen eingeführt werden. Verpflichtet zur Installation der Melder sollen die Bauherren/Eigentümer werden, zuständig für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (regelmäßige Wartung, Funktionsprüfung und Batteriewechsel) soll der unmittelbare Besitzer einer Wohnung werden, also der Mieter bzw. selbstnutzende Eigentümer. Das Änderungsgesetz soll am 1. April 2013 inkrafttreten. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr holte in einem schriftlichen Verfahren die Stellungnahmen von Fachleuten ein (Stellungnahmen), seine Empfehlung zum vorliegenden Entwurf will er am Donnerstag, 7. März, geben.

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Änderungen des Kommunalwahlgesetzes

Alle Fraktionen möchten Änderungen des Kommunalwahlgesetzes erreichen: So schlagen die PIRATEN in einem Gesetzentwurf (Drucksache 16/120) vor, dass zukünftig bei einer Wiederholungswahl, die später als sechs Monate nach der ursprünglichen Wahl stattfindet, auch neue Kandidaten zugelassen werden sollten. SPD und GRÜNE beabsichtigen ebenfalls in einem Gesetzentwurf (Drucksache 16/1468), die mit der Kommunalrechtsreform 2007 eingeführte Trennung der Wahl von kommunalen Räten einerseits und Bürgermeisterinnen beziehungsweise Bürgermeistern andererseits wieder rückgängig zu machen. Der Ausschuss für Kommunalpolitik wird am Freitag, 8. März, über alle Anträge befinden.

Autor: ag