Der nordrhein-westfälische Landtag hat beschlossen, die Hürden für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu senken. So wurden etwa die Anforderungen an das erforderliche Quorum für einen Bürgerentscheid gesenkt: Bislang war die Zustimmung von 20 Prozent der Stimmberechtigten erforderlich. Künftig ist das Quorum nach Größe der Städte gestaffelt. In Städten mit über 50.000 bis zu 100.000 Einwohnern müssen mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten zustimmen. Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern sinkt das Quorum auf zehn Prozent der Stimmberechtigten. Auch in Köln gilt ab sofort also ein Quroum von zehn Prozent. Auch der Katalog der Themen, über die ein Bürgerbegehren bisher unzulässig war, wurde gestrafft. So dürfen die Bürger über die Frage, ob ein Bauleitplanverfahren durchgeführt wird, in Zukunft entscheiden. Sie können eine erwünschte Planung anstoßen, haben aber auch die Möglichkeit, eine nicht konsensfähige Planung zu verhindern.

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