Köln | „Parents for Future“ Köln hat bei der Stadt Köln eine Versammlung mit Lastenrädern beantragt. Die Stadt untersagte dies. Dagegen klagte „Parents for Future“ und gewann vor dem Verwaltungsgericht Köln. Das Urteil bestätigte auch das Oberverwaltungsgericht NRW.

Lastenrad-Demo

„Parents for Future“ meldete für den heutigen Freitag eine Demonstration mit Lastenfahrrädern an und ersuchte bei der Stadt eine Ausnahmegenehmigung im Rahmen der Corona-Schutzverordnung nach. Der Aufzug sollte in Form von 15 Lastenrad-Teams zu je 2 Personen aus der gleichen häuslichen Gemeinschaft erfolgen und an verschiedenen Orten und Routen stattfinden. Die Stadt Köln lehnte ab und die Organisatoren klagten mit Rechtsanwalt Tamer Forst aus der Kölner Kanzlei Rechtsanwälte Schön, Reinecke. Die Klage war erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Köln (Az.: 7 L 752/20) und dem 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Köln muss die Kosten für das Verfahren tragen.

Stadt mit Versäumnissen

Die Richter am Oberverwaltungsgericht verweisen die Stadt Köln auf Artikel 8 des Grundgesetzes und, dass sie diesen zu beachten habe. Die Stadt wäre verpflichtet gewesen, so die Richter, Überlegungen anzustellen, wie das Infektionsrisiko in der konkreten Versammlungssituation mit den Lastenrädern minimiert werden könne. Das versäumte die Stadt Köln. Dabei hätte die Stadt Köln lange genug Zeit für entsprechende Maßnahmen gehabt. Denn die Versammlung wurde bereits am 16. April angemeldet. Die Richter zeigten auf, dass es bei der besonderen Konstruktion der Versammlung, zwei Personen aus dem gleichen Haushalt mit einem Megaphon auf 15 unterschiedlichen Routen, nicht nachvollziehbar sei, dass die Stadt in Kooperation mit den Anmeldern „kein tragfähiges Auflagenprogramm zur Minimierung des von ihr gesehenen Infektionsrisiko hätte erarbeiten können.“ Der Beschluss ist unanfechtbar. (AZ: 15 B 569/20).

Autor: Von Redaktion