Köln | Wie die Kölner Piraten berichten, sei durch die Nachfrage der Piratenfraktion im NRW-Landtag bekannt geworden, dass es auch in Köln zu Übergriffen des Wachpersonals auf Schutzsuchende in Flüchtlingsunterbringungen gekommen sein soll. Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen stellte gegenüber der Redaktion von report-K klar, es gäbe insgesamt fünf Strafanzeigen gegen das in den Kölner Flüchtlingsheimen eingesetzte Wachpersonal, die in einem Bericht geführt werden. Es handle jedoch um keine Fälle von gezielten Übergriffe, wie dies in einer Flüchtlingsunterbringung in Burbach der Fall gewesen sei. Auch die Stadt Köln bezieht Stellung zu den Verfahren.

Laut eines Berichts des NRW-Innenministeriums an die Landesregierung sind in Köln fünf Strafanzeigen wegen Körperverletzung gegen Sicherheitspersonal in Kölner Flüchtlingswohnheimen gestellt worden. Für den Zeitraum von Januar 2013 bis September 2014 wurden dem Bericht zufolge landesweit insgesamt 68 Verfahren gegen Sicherheitsbedienstete oder sonstige Mitarbeiter und Beauftragte der jeweiligen Einrichtungsleitungen oder des Betreibers festgestellt und überprüft.

Bericht weist fünf Verfahren im Zeitraum von 21 Monaten aus

Neben den genannten 68 werden neun Strafermittlungsverfahren gegen Sicherheitsbedienstete der kommunalen Unterbringungseinrichtungen in Köln (5 Verfahren) und Dortmund (4 Vefahren) geführt. Anlass für den Bericht waren gezielte Übergriffe auf Flüchtlinge durch das Wachpersonal in einer Flüchtlingsunterbringung in Burbach.

Kölner Piraten fordern Aufklärung von Verwaltung

Die Kölner Piraten wollen nun von der Stadt wissen, ob und seit wann die Stadtverwaltung von diesen Vorfällen wusste, warum der Stadtrat nicht informiert wurde und inwieweit die Vorkommnisse in die Verantwortlichkeit der Sozialdezernentin Reker liegen.

Stadt nimmt Stellung zu Strafermittlungsverfahren gegen Sicherheitsleute

In einer heute veröffentlichten Stellungnahme der Stadt Köln heißt es:

„In dem Bericht werden fünf Fälle in der Stadt Köln erwähnt. In der Sitzung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen, der sich heute ausführlich mit dem Thema beschäftigte, berichtete die Polizei noch einmal, dass alle im Landtagsbericht genannten Strafverfahren in der Zeit zwischen Januar 2013 bis September 2014 zur Anzeige gebracht wurden. Die Polizei spricht bei den Vorfällen in Köln von „niedrigschwelligen“ Sachverhalten im täglichen Miteinander, die „teils zu wechselseitigen Strafanzeigen geführt haben“. „ (Original-Wortlaut Stellungnahme Stadt Köln)

In Frage stünden demnach vier Fälle von Anzeigen zu dem Straftatbestand der „Körperverletzung“ sowie eine Anzeige zum Straftatbestand der „Nötigung“ in insgesamt drei Einrichtungen, die teilweise wechselseitig begangen worden seien, so die Stadt in ihrer Stellungnahme. Wie die Polizei darüber hinaus klargestellt habe, lägen, anders als es die Formulierung in der Beantwortung der Fraktionsanfrage im Landtag vermuten lassen könnte, „jedenfalls keine „Übergriffe“ des Wachpersonals auf Flüchtlinge vor, auch von „struktureller Gewalt“ könne angesichts der in Frage stehenden niedrigschwelligen Delikte nicht die Rede sein.“, so die Stadt.

Die Stadt Köln hatte laut eigenen Angaben bis zum gestrigen Donnerstag, 22. Januar keine Kenntnis von den Strafverfahren, von denen nach Polizeiangaben nur noch zwei anhängig seien. Nach Bekanntwerden des Berichts lasse die Verwaltung die Sachverhalte prüfen und habe die entsprechenden Aktenzeichen bei der Polizei angefordert. Seitens mehrerer Vertreter des Runden Tisches sei in diesem Zusammenhang angeregt worden, so die Stadt schriftlich, dass ein Beschwerdemanagement für Flüchtlinge eingerichtet werden soll. Die Stadt Köln will prüfen, „ob über die bestehenden Strukturen hinaus weitere Maßnahmen realisiert werden sollen.“

Autor: dd | Foto: Hugo Berties/Fotolia
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