Düsseldorf | aktualisiert | Das Unglück bei der Loveparade 2010 soll nun doch in einem Strafverfahren vor Gericht aufgearbeitet werden. Mit Beschluss vom 18. April 2017 im Loveparade-Strafverfahren habe man die Anklage gegen alle zehn Angeklagten zugelassen, teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag mit. Der 2. Strafsenat des OLG halte demnach „eine Verurteilung der Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung bzw. fahrlässiger Körperverletzung im Amt für hinreichend wahrscheinlich“.

Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens im März 2016 abgelehnt, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht bei den Angeklagten gäbe. „Das gegenteilige Ergebnis der Kammer führt der Senat darauf zurück, dass die Kammer zu hohe Anforderungen an die Annahme eines `hinreichenden Tatverdachts` gestellt habe“, teilte das OLG Düsseldorf weiter mit. Die Durchführung der Hauptverhandlung wurde vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Duisburg angeordnet.

Bei der Loveparade-Katastrophe in Duisburg waren am 24. Juli 2010 insgesamt 21 Menschen ums Leben gekommen, 541 weitere wurden teilweise schwer verletzt.

Kraft erleichtert über OLG-Entscheid zu Loveparade-Unglück

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat sich erleichtert über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum Duisburger Loveparade-Unglück gezeigt: „Als jemand, der engen Anteil genommen hat an der Loveparade-Katastrophe, bin ich sehr erleichtert über die Entscheidung, dass es nun doch zu einer juristischen Aufarbeitung kommt. Die ursprüngliche Ablehnung eines gerichtlichen Strafverfahrens war eine schwere Belastung für die Angehörigen und Familien der Opfer“, sagte Kraft der „Neuen Westfälischen“ (Dienstagsausgabe). Das wisse sie aus vielen Gesprächen, „aber auch aus den Begegnungen mit den vielen Verletzten und Traumatisierten, die noch heute unter den Folgen des Unglücks leiden.“

Vor diesem Hintergrund sei es gerade für sie alle, aber auch das Gerechtigkeitsempfinden allgemein eine wichtige Nachricht, „dass die Frage der Schuld nun doch von einem Gericht aufgearbeitet wird.“ Dies sei ein wichtiger Schritt, „das immer noch unfassbare Geschehen vom 24. Juli 2010 zu verarbeiten“. Auch der Anwalt der Loveparade-Opfer, Gerhart Baum, begrüßte die Entscheidung des Oberlandesgerichts in Düsseldorf.

„Das ist eine Ohrfeige für das Landgericht“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstagsausgabe). „Diese Fehlentscheidung ist jetzt korrigiert worden. Wir hoffen, dass das Verfahren jetzt zügig fortgeführt wird, um die individuelle strafrechtliche Schuld festzustellen“, sagte der frühere Bundesinnenminister.

„Die strafrechtliche Verantwortlichkeit: Darauf haben die Opfer ein Anrecht, und darauf warten sie mit wachsender Unruhe und mit Zorn.“ Baum forderte auch eine Aufarbeitung des Organisationsverschuldens der Polizei, der Stadt Duisburg und des Veranstalters. Dieses müsse dringend politisch aufgearbeitet werden, sagte er.

Autor: dts
Foto: Symbolfoto Gerichtssaal