Insgesamt erstattet der LVR den rheinischen Kommunen 16,9 Millionen Euro zuzüglich Zinsen. Das hat der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland am 21. September in einer Sondersitzung entschieden. Vorangegangen war ein Rechtsstreit zwischen der Stadt Remscheid und dem LVR. Remscheid hatte stellvertretend für fünf weitere kreisfreie Städte im Rheinland gegen die Festsetzung der Landschaftsumlage 2007 geklagt, weil der LVR-Haushalt 2007 im Ergebnisplan einen Überschuss von 16,9 Millionen Euro vorsah. Dieser Rechtsstreit ist nun beendet. Das Oberverwaltungsgericht Münster lässt gegen ein im März 2011 ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf keine Berufung des LVR zu. Das Gericht hatte der Klage Remscheids stattgegeben.

LVR darf keine Überschüsse ausweisen
Der ausgewiesene Überschuss entsprach laut LVR der anteiligen ordentlichen Tilgung für bereits getätigte Investitionen und war nicht durch einen Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan finanziert. Der LVR hat die Auffassung vertreten, dass für diesen nicht finanzierten Aufwand Überschüsse ausgewiesen werden dürfen. Das Oberverwaltungsgericht Münster schloss sich jedoch der Auffassung der Vorinstanz an. Dem LVR sei es als Umlageverband aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht gestattet, Überschüsse im Ergebnisplan zur Sicherung der Liquidität im Finanzplan auszuweisen.

Von der Rückzahlung profitieren nicht nur die Beschwerde führenden Städte Remscheid, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Solingen und Wuppertal: "Wir haben jetzt ein rechtskräftiges Urteil und damit eine Rechtslage, die für alle Gültigkeit hat, nicht nur für die Beschwerdeführer", erklärte LVR-Kämmerin Hötte. Da mit der Ablehnung des Berufungsantrages der Rechtsweg ausgeschöpft ist, wird der LVR das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW darum bitten, zu prüfen, ob die für den LVR als Umlageverband bestehende Finanzierungsnotlage durch eine Änderung des Paragraphen 22 der Landschaftsverbandsordnung abgestellt werden kann. Die Kommunalaufsicht sowie die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hatten den LVR in seiner Rechtsauffassung unterstützt.

[cs]