Köln | Nach heftiger Kritik hat der Landschaftsverband Rheinland LVR am vergangenen Freitag den Stopp der Prüfungen am Ebertplatz bekannt gegeben. Vorrangig zuständig bleibt in Sachen Denkmalschutz die untere Denkmalbehörde, also die Stadt Köln.

LVR-Direktorin Ulrike Lubek betonte die Zuständigkeit der Stadt Köln und rief damit das LVR-Amt für Denkmalpflege (LVR-ADR) zurück. Deren Leiterin Andrea Pufke hatte eine Woche zuvor bestätigt, dass man eine Untersuchung eingeleitet hatte, den Ebertplatz insgesamt unter Denkmalschutz zu stellen.

Neben zahlreicher und harscher Kritik im Netz hatte sich auch Kölns Stadtkonservator Thomas Werner gegen eine Unterschutz-Stellung gewandt. So habe das Thema Barrierefreiheit bei der Planung und Realisierung des Ebertplatzes keine Rolle gespielt.

Köln bleibt zuständig

„Das Denkmalschutzgesetz legt hier die Zuständigkeit eindeutig in die Hand der Stadt Köln. Den LVR verpflichtet das Gesetz dabei zur fachlichen Beratung und Unterstützung. Das wird selbstverständlich – wie in der Vergangenheit – auch hier geschehen“, betont Lubek.

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker hatte, nachdem der Antrag auf Prüfung durch den Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (RVDL) bei der Unteren Denkmalbehörde, der Stadt Köln, eingegangen war, das Verfahren an den zuständigen Stadtkonservator delegiert. Dies wird nun ausdrücklich durch die Landesdirektorin unterstützt.

Das LVR-ADR hatte den Antrag zeitgleich erhalten und wird angesichts der vorrangigen Verantwortlichkeit der Stadt nun nicht in eine eigene Prüfung einsteigen, hieß es dazu von offizieller Seite. Gemäß des Paragrafen 22 Absatz 2 DSchG NRW beraten und unterstützen die Landschaftsverbände die Gemeinden und Kreise in der Denkmalpflege und wirken fachlich bei den Entscheidungen der Denkmalbehörden mit.

Autor: bfl
Foto: Der Ebertplatz wird nun wohl doch kein Denkmal. Am vergangenen Freitag zog der LVR seine Prüfungen zurück.