Bonn/Mainz | aktualisiert | Beim Runden Tisch mit dem Land Rheinland-Pfalz hat die DB Netz AG am heutigen Dienstag ein Maßnahmenpaket zur kurzfristigen Verbesserung der Situation am Mainzer Hauptbahnhof vorgestellt. Greifen sollen die Maßnahmen bereits ab dem kommenden Wochenende. „Die Fernverkehrszüge von Koblenz, Bingen und Worms nach Mainz werden ab Mittwoch auf den entsprechenden Streckenabschnitten für Kunden mit Nahverkehrstickets freigegeben“, teilte die Bahn weiter mit. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) machte zuvor Druck auf die Deutsche Bahn. „Ihnen wird aufgegeben, unverzüglich den sicheren, für die Durchführung des planmäßigen Verkehrs erforderlichen, uneingeschränkten Betrieb des Stellwerkes Mainz wieder aufzunehmen“, heißt es in einem dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) vorliegenden Bescheid des EBA vom 12. August, der an die Bahn-Tochter DB Netz AG adressiert ist. 

„Rechtzeitig mit Schulbeginn fahren ab dem kommenden Montag, 19. August, zwischen 6 Uhr und 8 Uhr 13 Züge mehr als bisher. Damit verkehren rund 85 Prozent aller Nahverkehrszüge, statt bisher 60 Prozent“. Der Konzern sei optimistisch, dass der reguläre Fahrplan Ende August wieder aufgenommen werden kann, teilte die Bahn mit.

Als Konsequenz aus dem Bahndesaster will die Bahn zudem neue Fahrdienstleiter einstellen: „Zusätzlich werden bundesweit 340 neue Fahrdienstleiter eingestellt, sodass 2013 rund 600 neue Mitarbeiter für diese Aufgaben zur Verfügung stehen.“

EBA macht Druck

Das EBA schrieb der Bahn-Tochter, diese werde durch den Bescheid verpflichtet, dem Bundesamt „alle zwei Wochen schriftlich über die getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Verhinderung besetzungsbedingter Nutzungseinschränkungen des Stellwerks Mainz zu berichten“.

Die Aufsichtsbehörde reagiert damit auf die anhaltenden Probleme im Stellwerk Mainz. Wegen Personalmangels im Stellwerk müssen dort ganztägig Züge umgeleitet werden. Das EBA rechnet damit, dass „aufgrund fortbestehend dauerkranker Fahrdienstleiter, anstehender gewährter Urlaube, angefallener und noch auszugleichender Überstunden“ mit Ausfällen „weit über den 30. August hinaus gerechnet werden muss“.

Das EBA kommt zu dem Schluss, dass die DB Netz AG gegen ihre gesetzlichen Pflichten verstoßen hat. Das Unternehmen sei verpflichtet, das Stellwerk während der planmäßigen Betriebszeiten sicher zu betreiben. Dazu gehöre auch, dass „genügend und qualifiziertes Person zur Verfügung steht“.

Die DB Netz AG habe durch die angeordnete Nutzungseinschränkung des Stellwerk den Bahnbetrieb „erheblich tangiert“. In dem Bescheid heißt es weiter, der Stellwerksbereich Mainz sei „hoch belastet und für eine qualitativ hochwertige Erbringung der Eisenbahnverkehrsleistungen überregional notwendig“. Ohne Besetzung des Stellwerkes seien „netzweite Auswirkungen im Personenfernverkehr und im Güterverkehr“ zu erwarten.

Autor: dts