Berlin | Nach der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin gibt es kleinere Änderungen am Wahlergebnis – und wohl einige Sitzverschiebungen, auch wenn sich an den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag letztlich nichts ändert.
Nach Auszählung aller Wahlbezirke schneiden SPD und Grüne schwächer ab, die Sozialdemokraten erreichen 22,2 Prozent, nachdem nach der Wahl im Jahr 2021 zunächst 23,4 Prozent festgestellt worden waren, die Grünen rutschen von 22,4 auf 22,0 Prozent.
Die CDU kommt in Berlin nun auf 17,2 nach zunächst 15,9 Prozent, die AfD erreicht in der Hauptstadt 9,4 anstatt 8,4 Prozent. Die Linke wird nach der Teilwiederholung mit 11,5 Prozent um 0,1 Zähler stärker ausgewiesen, die FDP mit 8,1 Prozent einen vollen Punkt schwächer, die sonstigen Parteien bleiben zusammen unverändert bei 9,4 Prozent.
Bei der Sitzverteilung gibt es einige Verschiebungen zwischen den Bundesländern, wohl auch, weil dabei die Wahlbeteiligung eine Rolle spielt und diese bei der Wahlwiederholung mit 69,5 Prozent niedriger ausgefallen ist als im Jahr 2021, als 75,2 Prozent zur Urne schritten.
Laut Berechnungen des Portals „wahlrecht.de“ entfällt bei der FDP der Sitz von Lars Lindemann ersatzlos. Bei der SPD soll Ana-Maria Trassnea ihren Sitz an die Parteigenossin Angela Hohmann aus Niedersachsen verlieren. Bei den Grünen muss Nina Stahr ihren Sitz an Franziska Krumwiede-Steiner aus Nordrhein-Westfalen abgeben und bei der Linken scheidet Pascal Meiser aus dem Bundestag aus, für ihn darf Christine Buchholz aus Hessen wieder in den Bundestag einziehen.
In 455 von 2.256 Berliner Wahlbezirken waren etwas über eine halbe Million Berliner zur Stimmabgabe aufgerufen. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2023 geurteilt, dass die Bundestagswahl von 2021 dort wegen schwerer Pannen wiederholt werden muss. Zuvor waren über 1.700 Wahleinsprüche erhoben worden, darunter auch ein Einspruch des damaligen Bundeswahlleiters.
Wahlleiterin bestätigt vorläufiges Ergebnis der Wahlwiederholung
Nach der teilweisen Wahlwiederholung der Bundestagswahl 2021 am Sonntag hat die Bundeswahlleiterin das vorläufige Ergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag insgesamt neu bekannt gegeben. Bundesweit bleibt die SPD bundesweit mit 25,7 Prozent stärkste Kraft. Die CDU verbessert sich leicht auf 19,0 Prozent (2021: 18,9 Prozent), während die Grünen sich ebenfalls geringfügig auf 14,7 verschlechtern (2021: 14,8 Prozent).
Auch die FDP verliert etwas und kommt auf 11,4 Prozent (2021: 11,5 Prozent), während die AfD auf 10,4 Prozent zulegen konnte (2021: 10,3 Prozent). Die Linke bleibt bei 4,9 Prozent, die SSW bei 0,1 Prozent. Die weiteren Parteien kamen auf insgesamt 8,6 Prozent. Bundesweit gingen 76,4 Prozent der Wahlberechtigten zur Wahl (2021: 76,6 Prozent).
Die Bundeswahlleiterin bestätigte, dass die Sitzzahl des Deutschen Bundestages sich aufgrund dieser Ergebnisse von 736 auf 735 Sitze verringert. So entfällt bei der FDP der Sitz von Lars Lindemann ersatzlos. Bei der SPD soll Ana-Maria Trasnea ihren Sitz an die Parteigenossin Angela Hohmann aus Niedersachsen verlieren. Bei den Grünen muss Nina Stahr ihren Sitz an Franziska Krumwiede-Steiner aus Nordrhein-Westfalen abgeben und bei der Linken scheidet Pascal Meiser aus dem Bundestag aus, für ihn darf Christine Buchholz aus Hessen wieder in den Bundestag einziehen.
Die Wahl zum Deutschen Bundestag 2021 wurde am Sonntag in 455 Wahlbezirken wiederholt. Hier hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundestagswahl vom 26. September 2021 für ungültig erklärt und eine Wiederholungswahl angeordnet. Im nächsten Schritt müssen die Berliner Kreiswahlleitungen die Niederschriften aus den Wahlbezirken prüfen und die Kreiswahlausschüsse die Ergebnisse in den Wahlkreisen endgültig feststellen. Der Landeswahlausschuss muss dann das endgültige Ergebnis für Berlin feststellen.
In den anderen Bundesländern bleiben die Feststellungen der Kreis- und Landeswahlausschüsse aus dem Jahr 2021 unverändert. An diese Feststellungen ist der Bundeswahlausschuss weiterhin gebunden.
Der Bundeswahlausschuss will das endgültige Gesamtergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 1. März neu feststellen. Nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes hat der Ältestenrat des Deutschen Bundestages unverzüglich nach der Sitzung des Bundeswahlausschusses die Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu treffen. Die betroffenen Abgeordneten scheiden mit der Entscheidung des Ältestenrates aus dem Bundestag aus.