Berlin | Im ersten Halbjahr 2015 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bundesweit in 146 Fällen Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen den gesetzlichen Mindestlohn eingeleitet.

Das geht aus Daten des Bundesfinanzministeriums hervor, über die der „Tagesspiegel“ (Montagsausgabe) berichtet. Insgesamt wurden demnach im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 24.970 Prüfungen bei Arbeitgebern nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durchgeführt.

Für die Kontrollen – dazu gehören neben der Einhaltung von Mindestlöhnen auch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung – stehen der Behörde derzeit etwa 6.700 Mitarbeiter zur Verfügung, weitere 1.600 Stellen sind geplant, schreibt der „Tagesspiegel“ weiter.

Autor: dts