Leben wie Zuhause
„Das neue Wohn- und Teilhabegesetz verfolgt eine ganz klare Philosophie: Das Leben der Menschen in Betreuungseinrichtungen soll sich an einem Leben wie zu Hause orientieren. “, betonte heute Sozialminister Karl-Josef Laumann. Das neue Gesetz formuliert unter anderem das Recht auf eine am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde Betreuung. So sollen die Bewohner künftig den Speiseplan, die Freizeitgestaltung und die Hausordnung mitbestimmen. Der Betreiber kann hier nicht mehr ohne sie entscheiden. „Auch die unangemeldeten Prüfungen von Betreuungseinrichtungen und die Pflicht zur Veröffentlichung von Prüfberichten werden den Schutz der Bewohner erhöhen“, ist sich Laumann sicher.

Darüber hinaus macht das neue Wohn- und Teilhabegesetz Ernst mit der Entbürokratisierung. „Das alte Bundesheimgesetz hatte 27 Paragraphen, einzelne Regelungen wurden in weitern vier Rechtsverordnungen mit nochmals 107 Paragraphen erläutert. Das haben wir kräftig durchforstet“, betonte Laumann. Das neue Gesetz enthält nur noch 23 Einzelregelungen. Dazu komme noch eine Durchführungsverordnung mit 32 weiteren Einzelregelungen. „Der Mensch und seine Bedürfnisse müssen im Mittelpunkt stehen. Darum habe ich mich – neben dem Verbot von Mehrbettzimmern – auch konsequent für eine gesetzliche Bestimmung zur Ausweitung der Einzelzimmerquote ausgesprochen“, betonte Laumann. Bis Ende des Jahres 2011 müssen alle Zimmer mit mehr als zwei Betten abgeschafft werden. Bis 2018 müssen die Einrichtungen der Altenpflege und Behindertenhilfe 80 Prozent ihrer Zimmer als Einzelzimmer zu Verfügung stellen.

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