Drei Jahre nach Einführung des Bildungsschecks in Nordrhein-Westfalen hat Arbeitsminister Karl-Josef Laumann Bilanz gezogen, so das Ministerium für Arbeit. Danach haben seit 2006 schon mehr als 220.000 Menschen mit Hilfe des Bildungsschecks an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen.
„Dabei freut es mich besonders, dass dies zum großen Teil Menschen sind, die seit vielen Jahren keine berufliche Weiterbildung mehr gemacht hatten. Außerdem haben wir überdurchschnittlich viele Frauen zu einer Weiterbildung angeregt und vielen Unternehmen einen Anstoß gegeben, künftig noch mehr auf Weiterbildung zu setzen.

Weiterbildungen sichern Jobs
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, so der Minister weiter, hätten viele Beschäftigte wie auch Firmenchefs erkannt, dass berufliche Weiterbildung Jobs sichern und Firmen wettbewerbsfähig halten kann. Das unbürokratische und gerade deshalb so erfolgreiche nordrheinwestfälische Modell habe bereits in anderen Bundesländern (zum Beispiel Hessen) wie auch auf Bundesebene Nachahmer gefunden.

Einige Zahlen
45 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer des Bildungsschecks haben in den letzten fünf Jahren an keiner Weiterbildung teilgenommen. Der Bildungsscheck erreicht also diejenigen, die
Weiterbildung besonders gut gebrauchen können.

71 Prozent der Einzelpersonen, die einen Bildungsscheck beantragen,
sind Frauen. Dies ist besonders bemerkenswert, weil in der beruflichen Weiterbildung Frauen sonst unterrepräsentiert sind.

Fast 90 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer geben an, dass der Bildungsscheck zusätzliche Weiterbildungsanstrengungen angeregt habe. Der Bildungsscheck hat also eine Anschubfunktion.

Fast 70 Prozent der Betriebe, die den Bildungsscheck nutzen, haben weniger als 50 Beschäftigte. Erreicht werden also vor allem kleine Unternehmen, die sonst bei der Weiterbildung eher zurückhaltend
sind.

Von Anfang 2006 bis Ende 2008 wurden rund 66 Millionen Euro
aus dem Europäischen Sozialfonds für den Bildungsscheck ausgegeben.

Zielgruppe und Förderhöhe
Der Anfang 2006 vom nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium eingeführte Bildungsscheck wendet sich an Beschäftigte in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie an Existenzgründerinnen und -gründer in den ersten fünf Jahren und an Berufsrückkehrende. Gefördert werden 50 Prozent der Weiterbildungsausgaben – mit bis zu 500 Euro pro Person.

Verfahren: Betriebe, die den Bildungsscheck für ihre Mitarbeiter beantragen, Beschäftigte oder Berufsrückkehrende müssen sich vor Erhalt des Bildungsschecks in einer der über 220 nordrhein-westfälischen Beratungsstellen beraten lassen.

[hh]