Köln | Am 25.11.2013 wurde am Niehler Rheinufer die Leiche einer 30-jährigen Frau gefunden. Ihr Ehemann Gürkan S., 33, soll Sie mit zwei Schüssen in den Kopf getötet und ihre Leiche auf das befestigte Rheinufer geworfen haben. Heute Vormittag begann vor dem Landgericht Köln die Verhandlung gegen den Familienvater. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage mit dem Tatvorwurf des Mordes.


An dieser Stelle wurde die Leiche der 30-Jährigen gefunden – von Anfang an ging die Kölner Polizei von einem Tötungsdelikt aus.

Staatsanwaltsschaft geht von niederen Beweggründen aus

Gürkan S. wird, so die Staatsanwaltsschaft, angeklagt einen Menschen aus niederen Beweggründen getötet zu haben und seiner Ehefrau eigenmächtig das Recht auf ein weiteres Fortleben abgesprochen zu haben. So soll sich laut Gutachten die Tat abgespielt haben: Der mutmaßliche Täter feuerte zwei Schüsse ab. Der erste Schuss, aus weiterer Entfernung, traf die 30-Jährige nur an der Wange und war nicht tödlich. Beim zweiten und letztendlich tödlichen Schuss soll ihr Mann die Pistole direkt an die Schläfe seiner Ehefrau gehalten und dann abgefeuert haben. Damit unterstellt die Staatsanwaltschaft eine eindeutige Tötungsabsicht. Grund für den mutmaßlichen Mord, so die Anklage, seien Eifersuchtsgefühle gewesen. Seine Frau habe im Internet Kontakt zu anderen Männern gehabt, soll aber nicht fremdgegangen sein. Nichtsdestotrotz fühlte sich Gürkan S. In seinem „Stolz“ verletzt und reagierte wütend und mit übertriebener Eifersucht, so die Kölner Staatsanwaltschaft.

Zu Beginn der Verhandlung nahm der mutmaßliche Täter Stellung zu den Vorwürfen und beschrieb den Tatverlauf aus seiner Sicht. Die Stellungnahme verlas sein Verteidiger für ihn. Am Nachmittag des 25. November 2013 kam es zu Streitigkeiten zwischen den Eheleuten. Der Angeklagte behauptete sich für eine Weile hingelegt zu haben, wann er dies tat, konnte er allerdings nicht mehr sagen. Währenddessen habe seine Ehefrau die gemeinsame Wohnung verlassen. Als er aufgewacht sei, habe er sich entschlossen seine Kinder zu seiner Mutter zu fahren. An seine Frau habe er einen Abschiedsbrief mit den Worten „Das hast du davon, wenn du deine Kinder im Stich lässt.“ hinterlassen. Vor der Haustür der gemeinsamen Eigentumswohnung an der Neusser Str., traf er auf seine Ehefrau. Es sei zu einem Streitgespräch gekommen. Man habe sich ins Auto gesetzt und die beiden Kinder in der Obhut der Mutter gelassen. Gemeinsam wollte man zum Bruder der Ehefrau fahren, der als Vermittler im Streit der beiden wirken sollte. Auf dem Weg dorthin sei der Streit heftiger geworden und seine Frau habe ihm erklärt, dass sie ihn nie wieder sehen wolle. Über den genauen Inhalt des Streites schwieg der Angeklagte, auch am Ende des heutigen Verhandlungstages als ihn der Gutachter mehrfach danach fragte.

Bruchstückhafte Erinnerung beim Angeklagten vom Tattag

Was danach passiert sei, wisse er nur noch in Bruchstücken, so Gürkan S.. Er habe das Auto am Niehler Rheinufer, unweit vom Tatort geparkt. Gürkan S. gestand heute zweimal geschossen zu haben, gab allerdings an nicht mehr zu wissen in welche Richtung. Seinen Schilderungen zufolge, fiel seine Ehefrau in Bereich des Treppenabgangs hinunter zum Rhein. Er sei noch einige Zeit am Tatort geblieben, bis ihm bewusst geworden war, was er getan habe. Anschließend habe er die Waffe in den Rhein geworfen. Er sei zurück in die gemeinschaftliche Wohnung und habe mit seinem Arbeitgeber und engem Freund telefoniert. Zusammen sei man mitsamt seiner beiden Kinder in die Türkei geflohen. Auf Nachfrage, was Gürkan S. seinem Freund mitgeteilt und warum er das Land verlassen habe, machte der Angeklagte keine Angaben. Vier Tage nach der Tat kehrte Gürkan S. nach Deutschland zurück und wurde am Flughafen Köln/Bonn festgenommen. Seine Kinder sind weiterhin bei Verwandten in der Türkei untergebracht.

Die Tatwaffe hatte Gürkan S. illegal erworben. Er behauptete die Waffe angeschafft zu haben, um sich gegen die große Konkurrenz im Gerüstbaugewerbe, in dem er tätig gewesen war, zu wehren. Es soll konkrete Drohungen gegeben haben.

Gürkan S. gibt Eheprobleme als Grund an

In seinem Geständnis berichtet der Angeklagte von ständigen Problemen zwischen seiner Ehefrau und ihm. Bereits nach der Eheschließung im Jahr 2007 sei es vermehrt zu Streitigkeiten gekommen. Seine Frau hätte sich, seiner Ansicht nach, nicht genug um den Haushalt gekümmert und die Erziehung der Kinder vernachlässigt. Bereits 2012, ein Jahr vor der Tat, hatten sich die Eheleute stark voneinander entfremdet, so Gürkan S.. Laut Zeugenaussagen soll Gürkan S. seine Frau auch mit Schlägen misshandelt haben. Jedoch: die Frage der Vorsitzenden Richterin Ulrike Grave-Herkenrath, ob es mehr als nur verbale Streitigkeiten gegeben habe, verneinte der Angeklagte.

Zu Beginn seiner Schilderungen erklärte der Angeklagte, dass er sich bewusst sei was er getan, der Familie seiner Ehefrau und seinen Kindern angetan hätte. Zudem brach der Angeklagte mehrfach in Tränen aus, weshalb die Verhandlung kurzzeitig mit einer Pause unterbrochen werden musste. Ob es sich hierbei tatsächlich um echte Reuegefühle handelt, ist für Außenstehende schwer einzuschätzen. Das Gericht hat weitere 9 Verhandlungstage angesetzt. Es sollen 5 Sachverständige und 40 Zeugen vernommen werden.

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Zum Nachlesen:

Die Kölner Polizei meldet den Fund einer leblosen Person am Niehler Rheinufer >
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Autor: Louis Goral-Wood
Foto: Der Angeklagte Gürkan S. zwischen seinen beiden Anwälten