Köln | Die Bezirksregierung Köln wird neue Sperrbezirkverordnungen für die Städte Köln, Brühl und Hürth veröffentlichen. Diese treten am 1. Mai 2012 in Kraft.

Die bisher gültigen Regelungen werden in Teilen angepasst und gelten einheitlich bis zum 30. April 2014.

Rückblick

2011 wurde ein neues Gesamtkonzept in Zusammenarbeit mit den drei Städten entwickelt. Seitdem ist es im Kölner Süden lediglich noch im Bereich des Eifeltors möglich, der Prostitution nachzugehen. Nach Einschätzung des gebildeten Beirates hat sich das Konzept bewährt. Die Sperrbezirke würden seitdem konsequent kontrolliert und mittlerweile überwiegend auch beachtet. Der Bezirksregierung Köln liegen laut eigenen Angaben auch keine Beschwerden von Anwohnern mehr vor.

Die wichtigsten Regelungen ab Mai

Sperrgebietsverordnung Meschenich

<UL><LI>24-Stunden Sperrbezirk

</LI><LI>Verordnung läuft noch bis zum 20. April 2014

</LI></UL>

Sperrgebietsverordnung Kölner Süden

<UL><LI>Temporärer Sperrbezirk: Verbot von 6 bis 20 Uhr

</LI><LI>Verordnung wird bis zum 30. April 2014 verlängert

</LI></UL>

Sperrgebietsverordnung Höningen

<UL><LI>Sperrbezirk wird um den südlichen Kreisverkehr der Straße „Am Eifeltor“ erweitert und dient der konkreten Grenzziehung

</LI><LI>Verordnung gilt zeitlich unbeschränkt

</LI></UL>

Sperrgebietsverordnung Stadt Brühl

<UL><LI>Verordnung wird bis zum 30. April 2014 verlängert

</LI></UL>

Sperrgebietsverordnung Stadt Hürth

<UL><LI>P&R Platz wird in die Sperrgebietsverordnung mit einbezogen

</LI><LI>Verordnung wird bis zum 30. April 2014 verlängert

</LI></UL>

Autor: Nicola Ninnemann