Bonn | Die Generalzolldirektion hat am 1. Mai das Online-Erfassungsportal zur Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) gestartet. Dieses stehe nun allen Betrieben zur Verfügung, die Meldepflichten nach der EnSTransV zu erfüllen haben. Gestartet wurde die neue IT-Anwendung zur einfachen Erfüllung der der europäischen Transparenzpflicht im Energie- und Stromsteuerbereich.

Das neue Portal soll die Erhebung und Bearbeitung der gesetzlich erforderlichen Meldungen vereinfachen. Die betroffenen Betriebe können damit ihren Verpflichtungen nach der EnSTransV ohne besondere IT-technische Voraussetzungen oder spezielle Software komfortabel und sicher online nachkommen, betont die Generalzolldirektion.

Lediglich bei der erstmaligen Nutzung sei eine einmalige Registrierung zur Erstellung eines Benutzerkontos und dessen Freischaltung durch das zuständige Hauptzollamt erforderlich.

Die Meldung nach den §§ 4 und 5 EnSTransV könne somit ab sofort, also deutlich vor dem Abgabestichtag am 30. Juni 2017, ohne großen Aufwand papierlos und ganz einfach abgegeben werden.

Die Beantragung einer Befreiung von der Meldepflicht (§ 6 EnSTransV), die bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen grundsätzlich für drei Kalenderjahre in Anspruch genommen werden kann, werde mit dem neuen Online-Verfahren ebenfalls unbürokratisch möglich.

Sowohl auf Seiten der Wirtschaft als auch bei der Zollverwaltung lassen sich durch das Erfassungsportal die Bearbeitungszeiten im Zusammenhang mit den neuen Meldepflichten deutlich reduzieren, sagt die Generalzolldirektion.

Autor: ib