Köln | Wie es der Zufall so will. Ein Kriminalbeamter hat im Internet ein Damenfahrrad ersteigert. In der Florastraße in Nippes wollte der 53 Jährige nun das Fahrrad in seinen Besitz bringen. Der Haken: Das Rad war gestohlen. Jetzt prüft die Kölner Polizei weitere 50 Verkäufe des Mannes.

Den aufmerksame Polizeibeamten beschlich bei Begutachtung des Rades ein ungutes Gefühl und er forderte vom Verkäufer einen Eigentumsnachweis. Diesen konnte der Mann aber nicht beibringen. Der Kriminalbeamte forderte zur Unterstützung seine uniformierten Kollegen an. Die stellten fest, dass es sich bei dem Fahrrad um Diebesgut handelt und stellte es sicher. Ob der Mann das Rad selbst geklaut hatte oder nur als Hehler fungierte lässt die Polizei noch offen.
Der Mann ist allerdings Polizeibekannt. Neben dem Verkaufsversuch mit dem gestohlenen Fahrrad, hatte der Mann keinen gültigen Ausweis mit seiner aktuellen Adresse. Der Polizeibekannte wurde zunächst vorläufig festgenommen. Aus Mangel an Haftgründen wurde er jedoch wieder entlassen.
In diesem Zusammenhang rät die Polizei, sich in ähnlich gelagerten Fällen einen Eigentumsnachweis des Verkäufers vorzeigen zu lassen oder im Zweifel die Polizei zu verständigen.

Autor: ag; ots