Falsches GS-Zeichen gaukelt Sicherheit vor
„Das sind keine Kavaliersdelikte, sondern Rechtsverstöße, die für Verbraucherinnen und Verbraucher üble Folgen haben können“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider heute in Düsseldorf zur Vorstellung der Untersuchungsergebnisse. „Wenn bei einer Lichterkette der Hinweis fehlt, dass sie nur in geschlossenen Räumen genutzt werden darf, kann es gefährlich werden, wenn sie im Freien angebracht wird.“ Zudem sei das GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) bei 15 Prozent der damit gekennzeichneten Produkte zu Unrecht verwendet worden. „Hier wird den Verbrauchern vorgegaukelt, dass ein unabhängiges Labor dieses Produkt auf seine Sicherheit hin untersucht hat“, sagte der Minister. Die missbräuchliche Verwendung des GS-Zeichens wird mit Bußgeldern geahndet.

Ein Drittel fiel durch
Der Verkauf von elektrischen Lichterketten und Leuchtdekorationen sei in den letzten fünf Jahren in Deutschland um das Zweieinhalbfache angestiegen, heißt es in einer schriftlichen Mitteilung des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums. Vor diesem Hintergrund wies das Ministerium die für die Kontrolle der Produktsicherheit zuständigen Bezirksregierungen an, in der Vorweihnachtszeit solche Artikel in Baumärkten, Gartencentern, Drogeriemärkten, Warenhäusern, sogenannten Billigmärkten und auf Weihnachtsmärkten zu kontrollieren. Insgesamt wurden in den letzten Wochen 326 Produkte überprüft. Rund ein Drittel genügte nicht den EU-Anforderungen hinsichtlich der Verbraucherinformationen wie beispielsweise Warnhinweise und Bedienungsanleitung. Von den 326 überprüften Produkten hatten 227 ein GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“). 15 Prozent dieser mit dem GS-Zeichen versehenen Produkte trugen das Zeichen zu Unrecht, da die angebliche Untersuchung durch ein unabhängiges Labor gar nicht stattgefunden hatte.

[il, Foto: Andreas Dengs|www.pixelio.de]