Düsseldorf | Die Landesregierung will das Gesetz für das Friedhofs- und Bestattungswesen in NRW novellieren. Geplant ist das Inkrafttreten Anfang 2014. Unter anderem soll dieses auch Religionsgemeinschaften, die keine Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, gestatten Friedhöfe zu betreiben. Grabsteine, die durch Kinderarbeit entstanden sind, dürfen in NRW nicht mehr aufgestellt werden.

Mit der Novellierung des Bestattungsgesetzes sollen auch rechtliche Grundlagen zu einer Verbesserung der Leichenschau geschaffen werden. Ziel ist zunächst die Durchführung von Modellvorhaben, um – erstmals – belastbare Fakten und Zahlen über die Qualität von Leichenschauen zu erhalten.

Autor: ag
Foto: Der Südfriedhof in Köln