„Das Atomzeitalter geht zu Ende. Die Zukunft gehört den Erneuerbaren Energien. Wir haben nun dieWeichen für den Ausbau der Windenergie gestellt und aus einem Windkraftverhinderungserlass einen Windenergieermöglichungserlass gemacht“, sagte Minister Remmel. Die Landesregierung will den Anteil der Windenergienutzung an der Stromerzeugung bis zum Jahre 2020 von derzeit gut 3 auf 15 Prozent anheben. Der neue Erlass soll Hürden für die Planung abbauen und starre Vorschriften, die bisher viele Investoren abschreckten, wegfallen lassen. Der neue Windenergieerlass ist Teil der Klimaschutzpolitik der Landesregierung. Die will die Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verringern. „Windenergie dient aber nicht nur dem Klimaschutz.

Windenergie als Wirtschaftsmotor
Der Windenergieerlass soll auch Wirtschaftsmotor werden“, sagte Remmel. Schon jetzt seien 26.000 Arbeiter in der Branche der erneuerbaren Energien tätig, die mehr als acht Miiliarden Euro erwirtschafte. Zentraler Bestandteil der Windenergiepolitik in NRW ist das Repowering. Dabei sollen alte Anlagen durch neue effiziente und leistungsstarke Anlagen am gleichen Standort ersetzt werden. Schon allein damit könne es gelingen, den Anteil der Windenergie an der erzeugten Strommenge deutlich zu erhöhen. Der neue Windenergieerlass ermöglicht Repowering, unter anderem dadurch, dass die pauschale Höhenbeschränkungen von 100 Metern anders als im alten Windkrafterlass für nicht mehr zulässig erklärt wurden. Die vorgegeben Grenzwerte etwa für Lärm oder für den Abstand zu Wohnbebauung blieben unangetastet.

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