„Die Videoüberwachung in Nordrhein-Westfalen wird nicht ausgeweitet. Wir wollen keinen Überwachungsstaat!“, sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute gestern in Düsseldorf. Deshalb sieht der Entwurf der Landesregierung zum Polizeigesetz auch nur eine lediglich auf fünf Jahre befristete Fortsetzung der bisherigen Videoüberwachung vor. Dieser Entwurf wurde heute vom Kabinett beschlossen, nachdem sich die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP darauf geeinigt hatten. Die
derzeit geltende Rechtsnorm (§ 15a Polizeigesetz) läuft nach fünf Jahren im Juli 2008 aus. Die Videoüberwachung von öffentlichen Straßen und Plätzen bleibt auch zukünftig der Polizei vorbehalten, und sie ist wie bisher an strenge rechtliche Auflagen gebunden:

– Videoüberwachung darf nur an genau definierten Kriminalitätsbrennpunkten eingesetzt werden.
– Die Anordnung des örtlichen Polizeichefs muss nach einem Jahr überprüft werden.
– Die Daten dürfen nur 14 Tage gespeichert werden.
– Es muss sichtbare Hinweise auf die Videokameras geben.

„Die Videoüberwachung ergänzt in der Praxis andere polizeiliche Maßnahmen. Wichtig ist, dass mehr Polizisten und Mitarbeiter von Ordnungsbehörden auf der Straße und an Kriminalitätsbrennpunkten konsequent eingreifen und dort für Sicherheit und Ordnung sorgen“, erklärte Wolf. Seit dem Inkrafttreten des § 15a Polizeigesetz im Jahr 2003 haben sich mit Düsseldorf, Bielefeld, Coesfeld und Mönchengladbach vier von jetzt 47 nordrhein-westfälischen Polizeibehörden entschieden, Videokameras einzusetzen.

von Weitere Änderungen im Polizeigesetz werden nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Verfassungsschutzgesetz folgen. Von diesem Urteil werden weitergehende Aussagen zum Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger erwartet, die Einfluss auf die Regelungen des Polizeigesetzes haben.

[nh für report-K.de/ Kölns Internetzeitung, Quelle NRW Innenministerium]