NRW-Justiz-Minister Dr. Benjamin Limbach. Bildquelle: Justiz NRW

Köln | Meinungsäußerung in der freiheitlich repräsentativen Demokratie war das Thema, dem sich NRW Justizminister Dr. Benjamin Limbach, Grüne, vor der Kölner Juristischen Gesellschaft am gestrigen Tage widmete. Sein Ministerium gab dazu eine Mitteilung heraus. Unter anderem äußerte sich der Minister zu Klimaklebern und deren Straßenblockaden, die diese mittlerweile öffentlich aufgaben.

„Unsere Grundrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention, unsere demokratischen Rechte wie freie Wahlen, Petitionsrecht, unabhängige Gerichte und Bürgerräte gewährleisten umfassend, dass Bürgerinnen und Bürger ihre eigenen Ziele im Staat durchsetzen können“, so zitiert das Ministerium den Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach. „Gerade in Zeiten, in denen Positionen und Meinungen auch aggressiv und bewusst falsch öffentlich vorgebracht werden, dürfen diese Mittel der demokratischen Meinungsbildung nicht leichtfertig aus den Händen gegeben werden.“

Bürgerschaftliches Engagement sei wichtig in einer freiheitlichen Demokratie stellte der Minister fest. Aber nicht jede Handlung sei gerechtfertigt und manche seien strafbar. In diesem Zusammenhang beschäftigt sich der Minister mit dem Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes und dem Recht zu zivilem Ungehorsam, die nicht jede Aktion von Straßenblockierern oder Klimaklebern schützten. Hier erinnerte der grüne Minister an des Rechtsgehorsam: „Kommunikation darf lästig, laut und nervig sein. Das selbstermächtigte Handeln muss aber im Rahmen der demokratisch legitimierten Gesetze bleiben, sonst ist es strafbar.“