Aktive Sterbehilfe hat nichts mit unserem Leben zu tun. Hilfe zum Sterben hat nichts mit unserem Rechtsstaat zu tun. Diese Meinung vertrat Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter in ihrer Laudatio anlässlich der Verleihung des Arnold-Janssen-Preises 2008 an die Deutsche
Hospiz Stiftung gestern in Goch auf den III. Internationalen Gocher Gesprächen.

Die Ministerin warnte vor einer Erosion des Verbots aktiver Sterbehilfe. „Der Anspruch auf aktive Sterbehilfe stellt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht auf Leben und die daraus folgenden staatlichen Schutzpflichten dar“, so die Ministerin. Tatsächlich gehe es den
meisten Menschen darum ohne Schmerzen und nicht allein gelassen sterben zu können. „Die Menschen sehnen sich in Wahrheit nach Sterbebegleitung und nicht nach aktiver Sterbehilfe“, sagte Müller-Piepenkötter.

Sie forderte die Rechtspolitiker auf, sich mit den Fragen des Ob und Wie eines Patientenverfügungsgesetzes zu beschäftigen. Nach ihrer Überzeugung könne es keine grenzenlose Entscheidungsfreiheit bei Patientenverfügungen geben. Müller-Piepenkötter: „Ich spreche mich eindeutig dafür aus, Patientenverfügungen in ihrer Reichweite zu begrenzen.“ Sie solle auf den Fall beschränkt bleiben, dass das Grundleiden einen unumkehrbaren tödlichen Verlauf angenommen hat oder der Zustand der Bewusstlosigkeit trotz Ausschöpfung aller medizinischen Möglichkeiten
dauerhaft bestehen bleiben wird.

[nh; Quelle: NRW-Staatskanzlei]