Gute Zusammenarbeit mit Polizei wichtig
„Neben zusätzlichen Heimplätzen brauchen wir aber auch eine engere Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendhilfe und Jugendstrafjustiz“, sagte die Ministerin heute in Dormagen. Dort besuchte sie die Jugendhilfeeinrichtung „Raphaelshaus“. Bei den Gesprächen mit den Verantwortlichen spielte das Thema Haftvermeidung für jugendliche Straftäter eine wichtige Rolle. Die Ministerin verwies auf die im Jugendstrafrecht (§§ 71 und 72 Jugendgerichtsgesetz – JGG) bestehende Möglichkeit, jugendliche Straftäter im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung in geeigneten Heimen der Jugendhilfe unterzubringen, anstatt Untersuchungshaft zu vollstrecken. „Schon in der schwierigen Phase vor einer Gerichtsverhandlung können und müssen wir erzieherisch tätig werden, um weiteren Gefahren für die
Entwicklung der Jugendlichen vorzubeugen“, betonte die Ministerin. „Idealerweise können wir mit einer frühzeitig einsetzenden Erziehungsarbeit auch weitere Straftaten verhindern.“

19 spezialisierte Unterbringungsplätze in NRW
In Nordrhein-Westfalen gebe es mehrere Einrichtungen der Jugendhilfe, die grundsätzlich auch für Jugendliche zur Verfügung stünden, bei denen Untersuchungshaft im Wege der Heimunterbringung abgewendet werden solle. Neben diesen allgemeinen Angeboten verfüge das Land derzeit über 19 spezialisierte Unterbringungsplätze. So habe der „Halfeshof“ in Solingen seit dem 1. Juni 2006 eine Gruppe für sieben von männliche Jugendliche eingerichtet. Von den Evangelischen Jugend hilfen in Iserlohn und Herne/Wanne-Eickel würden unter dem Projektnamen „Stop and Go“ jeweils sechs Plätze bereit gestellt. Diese Einrichtungen seien mit ihren Programmen und Konzepten speziell auf ihre
Klientel eingestellt und böten intensive Erziehungsmaßnahmen im Rahmen einer durchschnittlichen Unterbringungsdauer von rund drei Monaten. „Die Alternativmaßnahmen zur Untersuchungshaft müssen hohen Ansprüchen genügen“, erklärte die Ministerin. „Wir müssen nicht nur auf ein Mindestmaß an Fluchtsicherung achten, sondern auch ganz praktische Probleme wie die sofortige Verfügbarkeit geeigneter Plätze oder den Transport dorthin bzw. von dort zu Gerichtsterminen lösen. Hierzu ist die enge und zügige Kooperation aller Beteiligten nötig.“

[nh; Quelle: NRW-Justizministerium]