Düsseldorf | Die Absicht der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, die städtischen Ordnungsämter mit dem Kampf gegen Geldwäsche zu beauftragen, stößt auf massive Kritik. „Kriminalitätsbekämpfung ist definitiv keine kommunale Kernaufgabe“, sagt Kai Abruszat, kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion in NRW, „Handelsblatt-Online“. „Kontrollpflichten bei der Geldwäsche der kommunalen Familie zu übertragen, die dafür kein ausreichendes und kompetentes Personal besitzt, führt zudem zu einer Zersplitterung der Zuständigkeiten.“

Auch der Leiter des Ordnungsamts in Köln, Robert Kilp, lehnt das Vorhaben ab. „Das macht keinen Sinn, und das haben wir dem Land auch so gesagt“, sagte Kilp. „Das ist keine Sache, die vom Ordnungsdienst so nebenher gemacht werden kann.“

Wenn seine Leute Aufzeichnungen von Auto- oder Immobilienhändlern in die Hand bekämen, müssten sie die Unterlagen ja auch inhaltlich prüfen können. „Doch dazu fehlen ihnen schlicht die Kenntnisse.“ Rund 50 Milliarden Euro werden laut OECD-Bericht in Deutschland jährlich kriminell erwirtschaftet, rund zehn Milliarden Euro fallen in NRW an, schätzt der Bund der Kriminalbeamten (BDK).

„Wir haben es hier mit internationaler Kriminalität zu tun, die wir mit Kleinstaaterei bekämpfen“, sagt Sebastian Fiedler vom BDK. Denn genau das sieht das Geldwäschegesetz vor: Während der Finanzsektor zentral von der Aufsichtsbehörde Bafin kontrolliert wird, liegt die Aufsicht für den Nicht-Finanzsektor in den Händen der Länder. Eine Initiative des Bundesrats von 2012, auch für diese Geschäftsbereiche eine deutschlandweite Aufsichtsbehörde einzurichten, lehnte die Bundesregierung ab. Für Sebastian Fiedler vom Bund der Kriminalbeamten wäre das die vernünftigste Lösung: „Wir brauchen eine zentrale Stelle beim Bund auf Augenhöhe der Bafin.“

Doch das Bundesfinanzministerium denkt nicht daran, die Geldwäsche-Aufsicht an sich zu ziehen. Ganz im Gegenteil: „Ordnungsämter sind organisatorisch durchaus geeignet, die Aufgaben einer präventiv aufsichtsrechtlich und gewerberechtlich ausgerichteten Behörde nach diesem Gesetz zu erfüllen“, teilt das Ministerium auf Anfrage mit.

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