Kernanliegen sind bei den Änderungsanträgen der NRW-Landesregierung dabei die Erweiterung des  VIG auf einen Informationsanspruch auch gegenüber privaten Unternehmen sowie die Ausweitung des Anwendungsbereiches auf bestimmte, besonders verbraucherrelevante Dienstleistungen wie zum Beispiel im Finanz-, Energieversorgungs-, Mobilitäts- und Telekommunikationsbereich. „Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Verbraucherinnen und Verbraucher mächtig und stark zu machen. Diesem Auftrag kommen wir mit der Bundesratsinitiative nach“, sagt Udo Paschedag, Staatssekretär im NRWVerbraucherschutzministerium. NRW will mit seiner Initiative auch erreichen, dass die von der Bundesregierung vorgesehene Begrenzung der Veröffentlichung von Rechtsverstößen gegen verbraucherschützende Regelungen erst ab einem zu erwartenden Bußgeld von 350 Euro gestrichen und die Anfragenden bei der Informationserteilung nicht mit überzogenen Gebühren belastet werden. Zudem sollen auch die Unternehmen zur Information verpflichtet werden. Denn viele der Informationen für Verbraucher lägen bei den Unternehmen selbst. Dies betreffe etwa das Verhalten von Kreditinstituten bei der Anlageberatung, die Ergebnisse von Eigenkontrollen bei Lebens- und Futtermitteln auf gesundheitsrelevante Stoffe oder Informationen über den Herstellungsprozess. Dazu zähle auch die Frage, ob ein Produkt mit Hilfe von Kinderarbeit oder unter unzureichenden Tierschutzbedingungen hergestellt oder erzeugt worden ist.

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