München | Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Z. ist vom psychiatrischen Sachverständigen als voll schuldfähig  beurteilt worden. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). In dem der FAZ vorliegenden Gutachten kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass es keine Hinweise auf Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit gebe.

Auszuschließen sei eine Persönlichkeitsstörung laut Psychiater nicht. Seiner Beobachtung zufolge weist die Persönlichkeit Z.s aber keine „so abnormen Züge“ auf, dass von einer krankhaften seelischen Störung gesprochen werden könne. Stattdessen vermutet der Sachverständige bei Z. ein antisoziales Verhalten, so die F.A.Z. Außerdem sieht er bei ihr Anzeichen für eine Neigung zum Verdrängen, zu manipulativem Verhalten und zu egozentrischen Zügen.

Eigentlich hätte das Gutachten am Mittwoch im Gerichtssaal verlesen werden sollen. Die Anwälte Z.s stellten jedoch einen Befangenheitsantrag gegen die Richter. Der Pflichtverteidiger Wolfgang Stahl argumentierte, das Gericht habe einen gegen das Gutachten gerichteten Antrag mit „nicht nur den Anschein der Willkür weckenden Begründungen“ abgelehnt. Das Gericht beendete daraufhin die Sitzung, ohne über den Befangenheitsantrag zu entscheiden. Der Prozess wird am 10. Januar fortgesetzt.

Autor: dts