Durch die Novellierung des Pflegeversicherungsgesetzes (§ 115 Abs. 1 Buchstabe a SGB XI) werden alle Pflegeeinrichtungen einmal jährlich einer Prüfung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen unterzogen, die mit einer Benotung nach den Maßstäben von Schulnoten endet. Dieses neue Verfahren hat in der Öffentlichkeit zu unterschiedlichen Reaktionen geführt und auch die Sozialgerichte beschäftigt. Deshalb ist der Ruf nach einer Optimierung des Verfahrens auf Bundesebene laut geworden.

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