Düsseldorf | Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) pocht darauf, bei Verkehrsdelikten automatisch den Fahrzeughalter zu belangen – auch wenn er womöglich nicht selbst gefahren ist. „Wer ein Auto oder Motorrad verleiht, hat auch eine gewisse Verantwortung“, sagte der nordrhein-westfälische DPolG-Vorsitzende Erich Rettinghaus der Nachrichtenagentur dapd. Wenn mit dem Auto ein Schaden entstanden ist oder Menschen verletzt wurden, müsse der Halter auch den Schaden begleichen und dürfe nicht vorgeben, er sei nicht gefahren.

Umgekehrt könne niemand den Halter zwingen, zu sagen, wer mit dem Wagen gefahren sei, sagte Rettinghaus. „Deutschland ist das einzige Land, wo man sich noch herausreden kann und viele das wissen.“ Zu viele Verkehrsverstöße wie etwa Unfälle mit Fahrerflucht könnten nicht geklärt werden. Selbst bei einem Blitzerfoto gebe es die Möglichkeit, der Verantwortung zu entkommen.

„Nach unseren Schätzungen benötigen wir im gesamten Bundesgebiet derzeit 2.000 öffentliche Beschäftigte, um die Fahrer festzustellen“, sagte Rettinghaus. Der große Aufwand würde sich finanziell nicht auszahlen. Aufwand und Ertrag in Form eines beglichenen Verwarn- oder Bußgeldes stünden in keinem Verhältnis. Zudem werde das Personal an anderen Stellen dringender benötigt.

Autor: dapd