Berlin | Der Bundesrechnungshof hat angekündigt, die Nebentätigkeit enger Vertrauter von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Kanzleramt für den CDU-Wahlkampf prüfen zu lassen. „Gerne habe ich Ihre Anregungen aufgegriffen und die zuständigen Prüfungsgebiete gebeten, eine übergreifende Prüfung in ihre Arbeitsplanung aufzunehmen, die auch das Bundeskanzleramt umfassen würde“, heißt es in einem Antwortschreiben des Rechnungshofpräsidenten Kay Scheller an die SPD-Abgeordneten Johannes Kahrs und Carsten Schneider, über den die „Rheinische Post“ berichtet. Weiter heißt es: „Diese könnte sich auch auf zurückliegende Wahljahre beziehen.“

Scheller fügte hinzu, dass der Bundesrechnungshof seit vielen Jahren regelmäßig Nebentätigkeiten von Beschäftigten im öffentlichen Dienst prüfe. Seit dem Jahr 2010 habe er zahlreiche Prüfungen zu diesem Thema abgeschlossen. „Prüfungserkenntnisse zum Bundeskanzleramt liegen ihm zu dieser Frage nicht vor“, schreibt der Präsident.

Den weiteren Vorwurf, dass Räume der Konrad-Adenauer-Stiftung für CDU-Wahlkampfplanungen unentgeltlich genutzt worden seien, hat der Rechnungshof nicht explizit geprüft. Dennoch erklärte Scheller allgemein dazu: „Zur Nutzung von Räumlichkeiten der politischen Stiftungen gilt grundsätzlich, dass eine unentgeltliche Nutzung für Parteizwecke unzulässig wäre.“

Autor: dts