Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes werden seitens der Ermittlungsbehörden keine weiteren Angaben über Opfer oder deren Angehörige veröffentlicht.

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat unterdessen gegen den 41-jährigen Lokführer des Güterzuges ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der Gefährdung des Bahnverkehrs eingeleitet. Der Anfangsverdacht stütze sich unter anderem auf die Aussage eines Zeugen, der Lokführer könnte möglicherweise ein Haltesignal überfahren haben.

[dts]