Berlin | Die Leitung des Bundesinnenministeriums (BMI) war frühzeitig über den Termin für die Abschiebung des Tunesiers Sami A. informiert. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte am Sonntag der FAZ, im BMI sei aufgrund von Informationen der Bundespolizei bekannt gewesen, „dass es Planungen für eine Rückführung am Freitag, dem 13. Juli 2018, von Sami A“ gab. Über diese Planung sei im Bundesinnenministerium am Mittwoch, dem 11. Juli, „die Hausleitung“ unterrichtet worden.

A. war am Freitag nach Tunesien abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verlangt seither, dass er zurückgeholt wird, weil es entschieden hatte, dass ein Abschiebehindernis bestehe. Wie die Sprecherin des Innenministeriums weiter mitteilte, waren die Informationen über die Abschiebung A.s verbunden gewesen mit dem Hinweis, „dass die Entscheidungszuständigkeit für die Durchführung der Rückführung“ beim Land Nordrhein-Westfalen liege, „sodass seitens BMI keine gesicherte Prognose zum weiteren Vorgehen abgegeben werden kann“.

Bei den Bemühungen um eine Rückführung von A. habe der Bund das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt, etwa durch die Beschaffung von Passersatzpapieren und die „Unterstützung der Rückführungsmaßnahme durch die Bundespolizei“. Über den als Gefährder eingestuften A. sei seit dem Jahr 2005 regelmäßig in der „AG Status“ gesprochen worden, so auch im Juli 2018.

Sami A. will Rückkehr nach Deutschland erstreiten

Der nach Tunesien abgeschobene mutmaßliche Ex-Bin-Laden-Leibwächter Sami A. will mit einem Anwalt seine Rückkehr nach Deutschland erstreiten. „Der deutsche Innenminister hätte meinen Mandanten nie nach Tunesien abschieben dürfen. Das ist ein unglaublicher Skandal, der in Deutschland passiert ist, schließlich sind keine der Vorwürfe jemals bewiesen worden“, sagte der Anwalt von Sami A. der „Bild“ (Montagsausgabe).

„Es gibt nichts, weshalb mein Mandant in Deutschland verurteilt wurde. Wir werden jetzt dafür sorgen, dass er freikommt, dann deutsche Papiere erhält und zurück nach Deutschland gebracht wird.“ A. habe vier Kinder, die zu Hause auf ihn warteten.

Deutschland müsse ihm einen Pass oder andere Dokumente geben, damit er zurückkommen könne. Der Anwalt wird seinen Mandanten demnächst zum ersten Mal im Gefängnis besuchen und will dann die sofortige Freilassung beantragen. „Es sind alles Lügen, die man jetzt hier in Tunesien erfindet, um ihn festzuhalten, davon wird nichts bestand haben. Ich bin optimistisch, dass er sehr schnell freigelassen wird. Wenn er wirklich Bodyguard von Osama bin Laden gewesen wäre, dann hätten doch die USA ihn nie frei durch Deutschland laufen lassen.“ Das tunesische Justizministerium sieht die Lage anders.

Ein Sprecher der Anti-Terror Behörde beharrte auf die Zuständigkeit der tunesischen Behörden: „Er hat nur eine tunesische Staatsangehörigkeit, also sind alleine tunesische Behörden zuständig“, sagte er der Zeitung. „Ihm wird vorgeworfen, Terroristen in Afghanistan trainiert und extremistische Gruppen in Deutschland unterstützt zu haben. Und er war der Bodyguard von Osama bin Laden.“

Autor: dts