St. Gallen | Der umstrittene Schweizer Personensuchdienst „Moneyhouse“ darf seine Internetdienste wieder aufnehmen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Somit werden zahlreiche Adressen von Privatpersonen wieder veröffentlicht, auch wenn keine Einwilligung vorliegt oder sogar eine Sperrung durch die Betroffenen beantragt wurde.

Das Gericht erklärte, dass es nun genüge, einem Löschbegehren am selben Tag nachzukommen. Auf die Aspekte des Datenschutzes wurde allerdings nicht weiter eingegangen. Im Juli dieses Jahres veranlassten die Richter in St. Gallen eine Sperrung der Internetseite von „Moneyhouse“, nachdem sich der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖG) hierfür eingesetzt hat. Bei ihm gingen in der Vergangenheit zahlreiche Beschwerden ein, welche darauf hinwiesen, dass Privatadressen trotz Löschungsgesuch noch immer öffentlich zugänglich waren.

Autor: dts