Köln | St. Pauli Fans haben einen Verein in Aachen gegründet. Dieser Verein erwarb einen ausgedienten Wasserwerfer der Münchner Polizei und beantragte in Aachen ein Kennzeichen: „AC-AB 1910“.

Das Fahrzeug wurde zugelassen als selbstfahrende Arbeitsmaschine und erhielt das Kennzeichen „AC-AB 1910“. Gemeint ist damit die Abkürzung „ACAB“, also „All cops are bastards“ und die 1910 steht für das Gründungsjahr des Fußballvereins St. Pauli. Die Hamburger Polizei erkannte das Fahrzeug als das, was es war: Ein Wasserwerfer. Der war jetzt, so deren Ermittlungen in Händen von Mitgliedern der linksautonomen Szene. Die Polizei sagt, dass das Fahrzeug auch bei Gegendemonstrationen zum G20-Gipfel über die Straßen der Hansestadt rollte. Jetzt wollte die Polizei den St. Pauli Fans den Spaß verderben und das gelang ihr.

Sie informierte die Aachener Zulassungsstelle und die entzog dem ehemaligen Wasserwerfer die Betriebserlaubnis. Der Verein stellte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Aachen den Antrag auf Wiederzulassung. Dies untersagte das Verwaltungsgericht Aachen. Dagegen ging der Verein vor dem Oberverwaltungsgericht in Köln in Revision. Auch hier unterlag er.

In seiner Begründung führte der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Köln fest, dass dem Fahrzeug die erforderliche Betriebserlaubnis fehle. Diese sei erloschen mit Außerdienststellung des Fahrzeuges. Nun, so das Gericht, hätte es einer neuen Betriebserlaubnis bedurft, die speziell auf Polizei- und Militärfahrzeuge abgestimmt sei. Diese sei aber nie erteilt worden. Private Halter, wie der Verein, benötigen diese aber zwingend. Die in Bremen erteilte Ausnahmegenehmigung stellte aber keine Betriebserlaubnis dar.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 8 B 622/18 (I. Instanz: VG Aachen 2 L 1259/17)

Autor: Von Redaktion