Von Seiten der Anklage gehe man davon aus, dass der 45-jährige Olaf H. die Tat von Anfang an geplant habe. Auch die Nebenklage schloss sich dieser Auffassung an. Der Verteidiger hingegen sehe keine besonderen Umstände für eine besondere Schwere der Schuld. Ein psychiatrisches Gutachten hatte den Angeklagten am Freitag als voll schuldfähig eingestuft. Der Gutachter war davon überzeugt, dass Olaf H. hochintelligent und vermutlich ein sadistisch-perverser Täter sei. Das Urteil ist für Donnerstag geplant. Der Zehnjährige war am 3. September 2010 auf dem Nachhauseweg entführt und ermordet worden.

[dts]