Köln | Das öffentliche Leben in Köln wird für vier Wochen vom On in den Off-Modus geschaltet. Der Grund ist die Corona-Krise. Es dürfen keine Veranstaltungen mehr stattfinden, auch Gottesdienste sind untersagt. Bars, Clubs und Diskotheken sind zu schließen, nur Restaurants dürfen weiter geöffnet haben. Der Krisenstab der Stadt Köln erließ dazu eine Allgemeinverfügung. Diese gilt bis einschließlich 10. April und sie ist umfassend.

Die Allgemeinverfügung im Detail

Galt das Verbot bislang für Veranstaltungen mit über 1.000 Personen sind jetzt alle Veranstaltungen, also auch das kleinste Konzert verboten. Zudem dürfen keine Gottesdienste gefeiert werden und dies gilt für alle Religionsgemeinschaften. Das Erzbistum Köln reagierte bereits und teilte mit, dass in den Kirchen keine Gottesdienste mehr stattfinden. Sie sollen aber geöffnet bleiben, wie auch der Dom, um Gebete zu ermöglichen.

Veranstaltungen, die der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen, wie etwa Wochenmärkte sind weiter möglich.

Alle musikalischen oder sonstigen Darbietungen in Gaststätten mit Nebenräumen mit Schankbetrieb, wie etwa in Discos, Clubs und Bars sind ebenfalls verboten. Dazu zählen auch Tanzveranstaltungen. Das Aufführungsverbot gilt zudem für Theater und musikalische Aufführungen, den Betrieb von Spielhallen oder ähnlichem und die Annahme von Wetten. Offen gehalten werden dürfen nur Restaurants, die mit Essen der Versorgung dienen.

Geschlossen werden auch die Kölner Bürgerhäuser und alle Jugendzentren und Jugendeinrichtungen.

Diese Allgemeinverfügung der Stadt Köln gilt bis 10. April.

Die Stadt Köln begründet die drastischen Maßnahmen mit den Entwicklungen der letzten Tage. Mit Stand heute, 15 Uhr sind in Köln 180 Menschen mit dem Coronavirus infiziert.

Autor: Andi Goral