Übrgabe durch Vertreter der Stadt Köln
Marlis Bredehorst,Sozialdezernentin, Walter Kluth, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales und Senioren und Stephan Santelmann, Sozialamtsleiter, übergeben der vierfachen Mutter den Pass, einen Blumenstrauß und einen Gutschein im Wert von 100 Euro aus den Kölnarcaden für ihre Kinder.

Köln-Pass statt Mobilitätspass
Ende 2006 löste der Köln-Pass den Mobilitätspass ab. Viele Einrichtungen, Gesellschaften und städtische Dienststellen, wie die KVB, der Kölner Zoo und städtische Bühnen, bieten den Inhabern des Köln-Passes Vergünstigungen an. Seit einiger Zeit haben auch Privatunternehmen und Vereine sich bereit erklärt Vergünstigungen zu vergeben.
Den Antrag auf den Köln-Pass können Personen stellen, die Arbeitslosengeld 2 erhalten, Wohngeld von der Wohngeldstelle beziehen, Kinderzuschlag durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbei bekommen, bei denen das monatliche Einkommen maximal zehn Prozent über den Bedarfssätzen des zweiten Sozialgesetzbuch liegen und keine zuvor genannt Leistungen beziehen, die in einem Alten- bzw. Pflegeheim oder in einer stationären Eingliederungseinrichtung wohnen und nur einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung haben, die laufende Leistungen durch das Amt für Soziales und Senioren kriegen, die Hilfe für Kinder und Jugendliche durch das Jugendamt der Stadt Köln beziehen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch das Amt für Soziales und Senioren erhalten.

Johanna Tybussek für report-k.de/ Kölns Internetzeitung