In der Vergangenheit sei es im Zusammenhang mit der Vergabe von Patenschaften dazu gekommen, dass die historische Substanz und das Erscheinungsbild der Denkmäler durch Vernachlässigung von Restaurierungen nach Übernahme der Patenschaft, Veränderungen wie Drehen, Versetzen an andere Standorte und Entfernen historischer Inschriften geschädigt wurden. Dies erklärte hetue die Stadt Köln. So sei bei der digitalen Erfassung aller Denkmäler auf dem Melaten Fridehof 2009/ 2010 festgestellt worden, dass 90 geschützte Grabsteine nicht auffindbar waren und 126 an einen anderen Standort versetzt wurden. Aufgrunddessen wurde durch die Obere Denkmalbehörde, hier die Bezirksregierung Köln, im Einvernehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland, Amt für Denkmalpflege, veranlasst, die bisherige Vorgehensweise zur Übernahme einer Patenschaft zu verbieten. Das Versetzen an einen anderen Standort, das Drehen des Grabsteins sowie grundsätzlich die Tilgung der Namen der bisher Bestatteten stehen nicht im Einklang mit denkmalrechtlichen Bestimmungen und müssen auch bei Übernahme einer Patenschaft unterlassen werden.

In Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung wird seit 2009 das Prozedere bei der Vergabe von Patenschaften umgestellt. So soll einerseits ein denkmalgerechten Umgang mit den denkmalgeschützten Grabstätten und andererseits eine frühestmögliche Information des an einer Patenschaft Interessierten gewährleistet werden. Es seien konkrete Informationen für den Umgang mit diesen Grabstätten erarbeitet und an alle potenziell Beteiligten verschickt worden. Durch die Umstellung des Verfahrens sei die Motivation zur Übernahme einer Patenschaft zunächst zurückgegangen, der Kreis der Interessierten habe sich ebenfalls verändert. Im Jahr 2008 wären insgesamt noch 30 Patenschaften ohne die entsprechenden Schutzverpflichtungen vergeben worden. In 2009 sank die Zahl der neuen Patenschaften auf 12, in 2010 auf  drei Patenschaftsvereinbarungen. Für 2011 verzeichnete die  Untere Denkmalbehörde bislang 3 Patenschaften. Weitere Anträge seien in der Bearbeitung. Bußgeldverfahren seien derzeit nicht anhängig.

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